Ja, der Steuerpflichtige muss das Formular 2220E und das Bundesformular 2220 zusammen mit der Steuererklärung (Formular ET-1) bei der Einreichung einreichen, um die erforderliche Zahlung und die Strafe zu berechnen. Der Steuerpflichtige hat auch die Möglichkeit, die geforderten vierteljährlichen Raten nach einer auf Bundesebene anerkannten Methode (annualisiert oder saisonal) zu berechnen. Das Formular 2220E wird nicht mehr akzeptiert, nachdem die Steuererklärung (Formular ET-1) eingereicht worden ist.