Ja. Der Steuerpflichtige muss das Formular 2220AL und das Bundesformular 2220 zusammen mit der Steuererklärung (Formular 20C) einreichen, wenn diese eingereicht wird, um die erforderliche Zahlung und Strafe zu berechnen. Der Steuerpflichtige hat auch die Möglichkeit, die geforderten vierteljährlichen Raten nach einer auf Bundesebene anerkannten Methode (annualisiert oder saisonal) zu berechnen. Das Formular 2220AL wird nicht mehr akzeptiert, nachdem die Steuererklärung (Formular 20C) eingereicht worden ist.