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FAQ Kategorien / Steuern: Körperschaftssteuer

Für Steuerjahre, die am 1. Januar 2001 beginnen, beträgt der Steuersatz 6,5 %. Für die Steuerjahre vor 2001 betrug der Steuersatz 5 %.

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, folgt die Körperschaftssteuer den bundesweiten Fälligkeitsterminen für Unternehmenserklärungen:

  • Für Körperschaften mit einem Kalenderjahr und einem Geschäftsjahr, das nicht der 30. Juni ist, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 4. Monats nach Ende des Steuerjahres.
  • Für Körperschaften, deren Geschäftsjahr am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

Körperschaften müssen ihre Einkommenssteuererklärung einen Monat nach den entsprechenden Einkommenssteuererklärungen auf Bundesebene einreichen, einschließlich eventueller Verlängerungen, die nach Bundesrecht eingereicht werden müssen. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder staatlichen Feiertag, ist die Erklärung am folgenden Werktag fällig.

Die gesamte Steuerschuld der Körperschaft ist am oder zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig, ohne dass die zusätzliche einmonatige Fristverlängerung in Anspruch genommen werden kann.

 

Schema BC. Das Finanzministerium von Alabama verlangt jetzt die Verwendung des Formulars BC - Business Credits, wenn Sie Steuergutschriften für Unternehmen beantragen. Mit Hilfe dieses Formulars kann der Steuerzahler den Gesamtbetrag der zulässigen Steuergutschriften berechnen. Die in der Tabelle BC eingetragenen Beträge werden in das Formular 20C, Seite 1, übertragen. Viele Gutschriften müssen jetzt über das Konto des Steuerpflichtigen bei My Alabama Taxes beantragt werden, um die Gutschrift und die der Steuererklärung beigefügte Tabelle BC zu erhalten. Weitere Informationen zu Gutschriften finden Sie unter ALDOR's Tax Incentives und in den Anweisungen zu Schedule BC.

Ab einem Betrag von $750 müssen die Zahlungen elektronisch getätigt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der ALDOR-Seite "Zahlungen vornehmen " oder telefonisch bei der EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder 334-353-7659.

Neue Steuerzahler, die kürzlich ein Körperschaftssteuerkonto eingerichtet haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Einreichung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient nur zu Informationszwecken und gibt dem Steuerzahler die Kontonummer, die Anmelde-ID und den Zugangscode, mit denen er ein Konto bei My Alabama Taxes einrichten kann.

HINWEIS: Körperschaftssteuererklärungen können nicht über My Alabama Taxes eingereicht werden.

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:

  • ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorab von ALDOR zugelassen werden. Um sich zu registrieren, füllen Sie das Formular EFT: EFT Authorization Agreement Form aus und reichen es ein oder rufen Sie die EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder 334-353-7659 an. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite für Zahlungen per EFT/ACH.
  • ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.

  • Alabama Interactive - ALDOR akzeptiert elektronische Zahlungen für Steuerschätzungen und automatische Steuererweiterungen über Alabama Interactive. Besuchen Sie Tax Estimation oder Tax Extension .

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, müssen mit dem Formular BIT-V überwiesen werden. SENDEN SIE DAS FORMULAR BIT-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular BIT-V ist unter revenue.alabama.gov erhältlich.

 

C-Kapitalgesellschaften und diejenigen LLCs, die sich für die Einreichung als C-Kapitalgesellschaft entschieden haben, die in Alabama geschäftlich tätig sind oder Einkünfte aus Quellen in Alabama beziehen, einschließlich Einkünfte aus in Alabama befindlichem Vermögen, sowie jede Körperschaft, die für die Geschäftstätigkeit in Alabama lizenziert oder qualifiziert ist, mit Ausnahme der Körperschaften, die durch §40-18-32 ausdrücklich ausgenommen sind.

Ja. Wenn das Unternehmen im Bundesstaat registriert oder qualifiziert ist, um Geschäfte zu tätigen, muss ein Formular 20C ausgefüllt werden, um zu melden, dass keine Aktivitäten und/oder Geschäftstätigkeiten vorliegen, wie in den Abschnitten 40-18-2 und 40-18-31, Code of Alabama 1975, vorgesehen.

Ja. Wenn eine Verlängerung für Bundeszwecke gewährt wurde, wird sie auch für Alabama-Zwecke gewährt; das Bundesformular 7004 muss zusammen mit dem Formular 20C eingereicht werden.

HINWEIS: Dies ist eine Verlängerung NUR für die Zwecke der Einreichung. Der volle Betrag der Steuerschuld ist bis zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig.

Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."

Die Körperschaft sollte wie jede andere Körperschaft eine Alabama-Einkommenssteuererklärung einreichen. Handelt es sich bei den Einkünften um gewerbliche Einkünfte, sollte der anteilige Anteil der Körperschaft am Eigentum der Partnerschaften, an der Lohnsumme und an den Verkäufen in den Aufteilungsfaktor einbezogen werden. Handelt es sich bei den Einkünften um nicht gewerbliche Einkünfte, so sind diese auf Alabama und/oder die entsprechenden Bundesstaaten aufzuteilen. Siehe Alabama Rule 810-27-1-.02 Application of Apportionment and Allocation.

Organisationen, auf die in 26 U.S.C. § 501(a) Bezug genommen wird, sowie verschiedene andere Organisationen, auf die in 40-18-32 Bezug genommen wird, müssen keine Körperschaftssteuererklärungen beim Finanzministerium von Alabama einreichen, solange sie ihren steuerbefreiten Status gemäß den geltenden Bundes- und Landesgesetzen beibehalten. Wenn sie gemäß 26 U.S.C. § 512 ein unverbundenes Geschäftseinkommen haben, sollte die Organisation Formular 20C mit einer Kopie des Bundesformulars 990T einreichen.

Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular 20C für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe Vorschrift 810-3-40-.01(4)):

Wenn die Gesellschaft als eigenständiges Unternehmen angemeldet wird:

  • Eine vollständige Kopie des vom IRS vorgelegten Berichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und 870,
  • eine Kopie des ursprünglich eingereichten Formulars 20C und
  • Bundesformular 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
  • Wenn das Unternehmen Teil einer konsolidierten Gruppe ist, sind neben den obigen Angaben auch die folgenden Informationen erforderlich:
  • Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
  • Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
  • eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
  • Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.

Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.

Für Steuerzeiträume, die vor dem 1. Januar 1999 beginnen - Nein. Die Einkommenssteuergesetze und -vorschriften von Alabama sehen ausdrücklich vor, dass jedes Unternehmen eine separate Erklärung beim Ministerium einreichen muss(§40-18-39(a) und Regel 810-3-39-.01).

Für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen - Ja. Das Steuerkonformitätsgesetz von Alabama (Gesetz 98-502) erlaubt es einer "verbundenen Gruppe" in Alabama, eine konsolidierte Steuererklärung in Alabama abzugeben, sofern die "Gruppe" eine konsolidierte Bundessteuererklärung für dasselbe Steuerjahr abgibt. Eine "verbundene Gruppe in Alabama" ist eine Gruppe von Unternehmen, die eine verbundene Gruppe im Sinne von 26 U.S.C. §1504 bilden und von denen ein oder mehrere Mitglieder gemäß §40-18-31 steuerpflichtig sind.

Für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen - Ja. Mit dem Gesetz 2001-1089(HB4) wurden die Anforderungen an konsolidierte Steuererklärungen in Alabama Code Section 40-18-39 für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen, geändert. Konsolidierte Steuererklärungen in Alabama können nur Unternehmen mit "Nexus" in Alabama enthalten.

Jedes Unternehmen, das in die konsolidierte Alabama-Steuererklärung einbezogen ist, muss sein steuerpflichtiges Einkommen in Alabama auf der Basis eines einzelnen Unternehmens berechnen. Anschließend wird das steuerpflichtige Einkommen der Alabama-Gruppe zusammengefasst, um die fällige Steuer zu ermitteln.

Die Gebühr für die konsolidierte Einreichung beträgt maximal 25.000 USD und ist bis zum verlängerten Fälligkeitsdatum der Steuererklärung zu entrichten. Um die Wahl zu treffen, muss das Alabama-Formular 20C-CRE bis zum Fälligkeitsdatum der Erklärung, einschließlich Verlängerungen, für das erste Steuerjahr, für das die Wahl gilt, eingereicht werden. Die konsolidierte Wahl ist für 120 aufeinanderfolgende Monate (10 Jahre) verbindlich.

Ja. Der Steuerpflichtige kann das Alabama-Formular PWR einreichen, nachdem er alle fälligen Steuern und Zinsen bezahlt hat. Die PWR garantiert keine Befreiung von der Strafe. Das Formular PWR erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.

Ja. Der Steuerpflichtige muss das Formular 2220AL und das Bundesformular 2220 zusammen mit der Steuererklärung (Formular 20C) einreichen, wenn diese eingereicht wird, um die erforderliche Zahlung und Strafe zu berechnen. Der Steuerpflichtige hat auch die Möglichkeit, die geforderten vierteljährlichen Raten nach einer auf Bundesebene anerkannten Methode (annualisiert oder saisonal) zu berechnen. Das Formular 2220AL wird nicht mehr akzeptiert, nachdem die Steuererklärung (Formular 20C) eingereicht worden ist.

Ja. Die Bestimmung über den Verlustvortrag in Alabama gilt ab einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 beginnt. Vor diesem Zeitraum gab es in Alabama keine Regelung für Nettobetriebsverluste. Ein Nettobetriebsverlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1984 und vor dem 1. Januar 1985 beginnt, kann fünf Jahre lang vorgetragen werden. Ein Verlust aus einem Steuerjahr, das am oder nach dem 1. Januar 1985 beginnt, kann 15 Jahre lang vorgetragen werden. Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1985 und vor dem 1. Januar 1990 beginnen, war der Abzug von Nettobetriebsverlusten auf 600.000 Dollar pro Jahr begrenzt.

HINWEIS: Für alle Steuerzeiträume, die im Kalenderjahr 2001 beginnen, setzt Abschnitt 40-18-35.1 (Gesetz 2001-1088 (HB2)) die Nettobetriebsverluste aus.

Ja. Spenden für wohltätige Zwecke sind in dem Maße absetzbar, wie sie gemäß 26 U.S.C. §170 für die Bundeseinkommensteuer absetzbar sind.

Nein. Das Gesetz von Alabama schreibt keine Mindestkörperschaftssteuer vor.

Nein. Das Gesetz von Alabama sieht keinen Rücktrag von Nettobetriebsverlusten für Kapitalgesellschaften vor.

Ja. Die Bundeseinkommenssteuer kann für das Steuerjahr abgezogen werden, in dem sie gezahlt wurde oder angefallen ist, und zwar nach der Methode, die bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens angewandt wurde. Die zum Abzug zugelassene Bundeseinkommenssteuer ist die aufgelaufene und später gezahlte Nettosteuerschuld, d. h. der Betrag nach Abzug aller abzugsfähigen und/oder erstattungsfähigen Gutschriften.

Bei der Berechnung des Bundeseinkommenssteuerabzugs für ein beliebiges Steuerjahr für Mitglieder einer verbundenen Gruppe, die eine konsolidierte Bundeseinkommenssteuererklärung einreichen, muss die konsolidierte FIT-Verbindlichkeit nur auf die Mitglieder der Gruppe aufgeteilt werden, die einzeln ein positives steuerpflichtiges Bundeseinkommen ausweisen. Jedem Mitglied wird ein Anteil an der konsolidierten FIT auf der Grundlage eines Bruches zugeteilt, dessen Zähler das positive steuerpflichtige Bundeseinkommen des Mitglieds ist und dessen Nenner die Summe aller steuerpflichtigen Bundeseinkommen aller Mitglieder ist, die getrennt ein positives steuerpflichtiges Bundeseinkommen (ohne Berücksichtigung von Wahlmöglichkeiten gemäß 26 U.S.C. §1502) für ihre konsolidierte Bundeserklärung melden.

Kapitalgesellschaften, die in Alabama geschäftlich tätig sind, können die auf ihr Einkommen in Alabama entfallenden Bundeseinkommenssteuern abziehen (Code of Alabama, 1975, §40-18-35(a)(2), und Rule 810-3-35-.01(1)(b).

Ja. Wenn die Steuerschuld des Unternehmens 500 $ oder mehr beträgt, müssen vierteljährliche geschätzte Steuerzahlungen bis zum 15. des 4., 6., 9. und 12. Einzelheiten zu den spezifischen Anforderungen finden Sie im Abschnitt 40-18-80.1 des Alabama Code.

Alabama Code § 40-18-31.2 legt den Faktor Präsenzstandard für die Geschäftstätigkeit im Bundesstaat fest, um den Nexus für die Gewerbeertragssteuer, die Gewerbesteuer und die Verbrauchssteuer für Finanzinstitute zu bestimmen. Der Abschnitt sieht vor, dass die Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen an den Verbraucherpreisindex angepasst werden können.

Eine Körperschaft gilt für den Steuerzeitraum, in dem sie die folgenden Schwellenwerte für Alabama überschreitet, als "substanzieller Nexus":

Für die Steuerjahre vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018:

  • Eigentum im Wert von 50.000 Dollar,
  • 50.000 Dollar Lohnsumme,
  • 500.000 $ Umsatz oder
  • 25 % des Gesamtvermögens, der Gesamtlohnsumme oder des Gesamtumsatzes.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen:

  • Eigentum im Wert von 54.000 Dollar,
  • 54.000 Dollar an Lohnkosten,
  • 538.000 Dollar Umsatz oder
  • 25 % des Gesamtvermögens, der Gesamtlohnsumme oder des Gesamtumsatzes.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

  • 60.000 Dollar an Eigentum,
  • 60.000 Dollar an Lohnkosten,
  • $596.000 Umsatz oder
  • 25 % des Gesamtvermögens, der Gesamtlohnsumme oder des Gesamtumsatzes.

 

Unternehmen, die in Alabama gegründet wurden oder ihren Geschäftssitz in diesem Bundesstaat haben, haben einen wesentlichen Bezug zu Alabama.

Wenn ein Unternehmen nicht in Alabama organisiert oder ansässig ist und die Aktivitäten nicht über den Standard der "bloßen Aufforderung zum Verkauf" hinausgehen, die unter den Schutz des PL 86-272 fallen, gelten die für die Steuerjahre ab dem 1. Januar 2015 festgelegten Standards für den Nexus nicht.

Wenn Sie Hilfe bei der Bestimmung des Nexus und der Einreichungspflichten eines Unternehmens in Alabama benötigen, füllen Sie den Nexus-Fragebogen online unter nexus.revenue.alabama.gov aus.