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Hat unser Unternehmen einen Nexus in Alabama?

Alabama Code § 40-18-31.2 legt den Faktor Präsenzstandard für die Geschäftstätigkeit im Bundesstaat fest, um den Nexus für die Gewerbeertragssteuer, die Gewerbesteuer und die Verbrauchssteuer für Finanzinstitute zu bestimmen. Der Abschnitt sieht vor, dass die Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen an den Verbraucherpreisindex angepasst werden können.

Eine Körperschaft gilt für den Steuerzeitraum, in dem sie die folgenden Schwellenwerte für Alabama überschreitet, als "substanzieller Nexus":

Für die Steuerjahre vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018:

50.000 $ an Eigentum,
50.000 $ an Lohnsumme,
500.000 $ Umsatz oder
25 % des Gesamtvermögens, der Gesamtlohnsumme oder des Gesamtumsatzes.

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen:

54.000 $ an Eigentum,
54.000 $ an Lohnsumme,
538.000 $ Umsatz oder
25 % des Gesamtvermögens, der Gesamtlohnsumme oder des Gesamtumsatzes.

Unternehmen, die in Alabama gegründet wurden oder ihren Geschäftssitz in diesem Bundesstaat haben, haben einen wesentlichen Bezug zu Alabama.

Wenn ein Unternehmen nicht in Alabama organisiert oder ansässig ist und die Aktivitäten nicht über den Standard der "bloßen Aufforderung zum Verkauf" hinausgehen, die unter den Schutz von PL 86-272 fallen, gelten die für die Steuerjahre ab dem 1. Januar 2015 festgelegten Standards für den Nexus nicht.

Wenn Sie Hilfe bei der Bestimmung des Nexus und der Meldepflichten eines Unternehmens in Alabama benötigen, füllen Sie den Nexus-Fragebogen online unter nexus.revenue.alabama.gov aus.

Section 40-18-31.2, Code of Ala. 1975, creates the factor presence standard for business activity in the state to determine nexus for business income tax, business privilege tax and financial institution excise tax. The section stipulates that the threshold amounts may be adjusted periodically consistent with the Consumer Price Index.

Eine Körperschaft gilt für den Steuerzeitraum, in dem sie die folgenden Schwellenwerte für Alabama überschreitet, als "substanzieller Nexus":

Für die Steuerjahre vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018:

  • Eigentum im Wert von 50.000 Dollar,
  • 50.000 Dollar Lohnsumme,
  • 500.000 $ Umsatz oder
  • 25 percent of the total property, total payroll, or total sales.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen:

  • Eigentum im Wert von 54.000 Dollar,
  • 54.000 Dollar an Lohnkosten,
  • 538.000 Dollar Umsatz oder
  • 25 percent of the total property, total payroll, or total sales.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

  • 60.000 Dollar an Eigentum,
  • 60.000 Dollar an Lohnkosten,
  • $596.000 Umsatz oder
  • 25 percent of the total property, total payroll, or total sales.

 

For tax years beginning on or after January 1, 2023:

  • $64,000 of property,
  • $64,000 of payroll,
  • $635,000 of sales, or
  • 25 percent of the total property, total payroll, or total sales.

 

Unternehmen, die in Alabama gegründet wurden oder ihren Geschäftssitz in diesem Bundesstaat haben, haben einen wesentlichen Bezug zu Alabama.

Wenn ein Unternehmen nicht in Alabama organisiert oder ansässig ist und die Aktivitäten nicht über den Standard der "bloßen Aufforderung zum Verkauf" hinausgehen, die unter den Schutz des PL 86-272 fallen, gelten die für die Steuerjahre ab dem 1. Januar 2015 festgelegten Standards für den Nexus nicht.

For assistance in determining nexus and filing responsibilities of a corporation in Alabama, complete the nexus questionnaire online at myalabamataxes.alabama.gov/_/.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Körperschaftssteuer

Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."

Die Körperschaft sollte wie jede andere Körperschaft eine Alabama-Einkommenssteuererklärung einreichen. Handelt es sich bei den Einkünften um gewerbliche Einkünfte, sollte der anteilige Anteil der Körperschaft am Eigentum der Partnerschaften, an der Lohnsumme und an den Verkäufen in den Aufteilungsfaktor einbezogen werden. Handelt es sich bei den Einkünften um nicht gewerbliche Einkünfte, so sind diese auf Alabama und/oder die entsprechenden Bundesstaaten aufzuteilen. Siehe Alabama Rule 810-27-1-.02 Application of Apportionment and Allocation.

Organisationen, auf die in 26 U.S.C. § 501(a) Bezug genommen wird, sowie verschiedene andere Organisationen, auf die in 40-18-32 Bezug genommen wird, müssen keine Körperschaftssteuererklärungen beim Finanzministerium von Alabama einreichen, solange sie ihren steuerbefreiten Status gemäß den geltenden Bundes- und Landesgesetzen beibehalten. Wenn sie gemäß 26 U.S.C. § 512 ein unverbundenes Geschäftseinkommen haben, sollte die Organisation Formular 20C mit einer Kopie des Bundesformulars 990T einreichen.

Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular 20C für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe Vorschrift 810-3-40-.01(4)):

Wenn die Gesellschaft als eigenständiges Unternehmen angemeldet wird:

  • Eine vollständige Kopie des vom IRS vorgelegten Berichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und 870,
  • eine Kopie des ursprünglich eingereichten Formulars 20C und
  • Bundesformular 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
  • Wenn das Unternehmen Teil einer konsolidierten Gruppe ist, sind neben den obigen Angaben auch die folgenden Informationen erforderlich:
  • Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
  • Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
  • eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
  • Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.

Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.

Für Steuerjahre, die am 1. Januar 2001 beginnen, beträgt der Steuersatz 6,5 %. Für die Steuerjahre vor 2001 betrug der Steuersatz 5 %.

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, folgt die Körperschaftssteuer den bundesweiten Fälligkeitsterminen für Unternehmenserklärungen:

  • Für Körperschaften mit einem Kalenderjahr und einem Geschäftsjahr, das nicht der 30. Juni ist, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des 4. Monats nach Ende des Steuerjahres.
  • Für Körperschaften, deren Geschäftsjahr am 30. Juni endet, ist das ursprüngliche Fälligkeitsdatum der 15. des dritten Monats nach Ende des Steuerjahres.

 

Für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen:

Körperschaften müssen ihre Einkommenssteuererklärung einen Monat nach den entsprechenden Einkommenssteuererklärungen auf Bundesebene einreichen, einschließlich eventueller Verlängerungen, die nach Bundesrecht eingereicht werden müssen. Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Samstag, Sonntag oder staatlichen Feiertag, ist die Erklärung am folgenden Werktag fällig.

Die gesamte Steuerschuld der Körperschaft ist am oder zum ursprünglichen Fälligkeitsdatum der Erklärung fällig, ohne dass die zusätzliche einmonatige Fristverlängerung in Anspruch genommen werden kann.