Ja. Alabama Code §40-2A-7(c)(2) besagt: "Innerhalb von (i) drei Jahren ab dem Datum der Einreichung der Steuererklärung oder (ii) zwei Jahren ab dem Datum der Zahlung der Steuer, je nachdem, was später eintritt, oder, wenn keine Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wurde, zwei Jahre ab dem Datum der Zahlung der Steuer, muss ein Antrag auf Rückerstattung bei der Behörde eingereicht oder eine automatische Rückerstattung gemäß Section 40-29-71 ausgestellt oder eine Gutschrift gewährt werden."