Für Steuerzeiträume, die vor dem 1. Januar 1999 beginnen - Nein. Die Einkommenssteuergesetze und -vorschriften von Alabama sehen ausdrücklich vor, dass jedes Unternehmen eine separate Erklärung beim Ministerium einreichen muss (§40-18-39(a) und Regel 810-3-39-.01).
Für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen - Ja. Das Steuerkonformitätsgesetz von Alabama (Gesetz 98-502) erlaubt es einer "verbundenen Gruppe" in Alabama, eine konsolidierte Steuererklärung in Alabama abzugeben, sofern die "Gruppe" eine konsolidierte Bundessteuererklärung für dasselbe Steuerjahr abgibt. Eine "verbundene Gruppe in Alabama" ist eine Gruppe von Unternehmen, die eine verbundene Gruppe im Sinne von 26 U.S.C. §1504 bilden und von denen ein oder mehrere Mitglieder gemäß §40-18-31 steuerpflichtig sind.
Für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen - Ja. Mit dem Gesetz 2001-1089(HB4) wurden die Anforderungen an konsolidierte Steuererklärungen in Alabama Code Section 40-18-39 für Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember 2001 beginnen, geändert. Konsolidierte Steuererklärungen in Alabama können nur Unternehmen mit "Nexus" in Alabama umfassen.
Jedes Unternehmen, das in die konsolidierte Alabama-Steuererklärung einbezogen ist, muss sein steuerpflichtiges Einkommen in Alabama auf der Basis eines einzelnen Unternehmens berechnen. Anschließend wird das steuerpflichtige Einkommen der Alabama-Gruppe zusammengefasst, um die fällige Steuer zu ermitteln.
Die Gebühr für die konsolidierte Einreichung beträgt maximal 25.000 USD und ist bis zum verlängerten Fälligkeitsdatum der Steuererklärung zu entrichten. Um die Wahl zu treffen, muss das Alabama-Formular 20C-CRE bis zum Fälligkeitsdatum der Erklärung, einschließlich Verlängerungen, für das erste Steuerjahr, für das die Wahl gilt, eingereicht werden. Die konsolidierte Wahl ist für 120 aufeinanderfolgende Monate (10 Jahre) verbindlich.