ACH-Gutschrift - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Geldüberweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorab von ADOR zugelassen werden. Füllen Sie zur Anmeldung das Formular EFT: EFT Authorization Agreement Form aus und reichen Sie es ein oder rufen Sie die EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder (334) 353-7659 an. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der Seite "Make A Payment" von ADOR.
ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes (MAT) anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.
Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Einreichung dient "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes (MAT) über das Internet ermöglichen.
Alabama Interactive - Das Ministerium akzeptiert elektronische Zahlungen für geschätzte und automatische Verlängerungszahlungen über Alabama Interactive. Besuchen Sie Tax Estimation oder Tax Extension .
Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie