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  • Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar

ACH-Gutschrift - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Geldüberweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorab von ADOR zugelassen werden. Füllen Sie zur Anmeldung das Formular EFT: EFT Authorization Agreement Form aus und reichen Sie es ein oder rufen Sie die EFT-Abteilung unter 1-877-256-2447 oder (334) 353-7659 an. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der Seite "Make A Payment" von ADOR.

ACH-Lastschrift - Steuerzahler, die elektronische Zahlungen per ACH-Lastschrift vornehmen, müssen über eine Anmelde-ID und einen Zugangscode verfügen, um sich bei My Alabama Taxes (MAT) anmelden zu können. Eine Vorregistrierung ist nicht erforderlich, um eine Zahlung auf eine Rechnung oder einen Bescheid vorzunehmen.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Einreichung dient "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes (MAT) über das Internet ermöglichen.

Alabama Interactive - Das Ministerium akzeptiert elektronische Zahlungen für geschätzte und automatische Verlängerungszahlungen über Alabama Interactive. Besuchen Sie Tax Estimation oder Tax Extension .

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie

Formulare

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite "Make A Payment".

ACH Debit – Taxpayers making e-payments via ACH Debit who have an active revenue tax account can log in to My Alabama Taxes. Taxpayers can also use the “Make a payment” link to make non-logged in payments.  Pre-registration is not necessary to make a payment on an invoice or assessment.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglichen.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie

Formulare

Verwandte FAQs in Anforderungen an den elektronischen Zahlungsverkehr, Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

Abschnitt 41-1-20, Code of Ala. 1975, schreibt elektronische Zahlungen vor, wenn Ihre Steuerschuld $750 beträgt.

Elektronische Zahlungsoptionen verfügbar:

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite Pay by EFT/ACH.

ACH Debit – Taxpayers making e-payments via ACH Debit who have an active revenue tax account can log in to My Alabama Taxes. Taxpayers can also use the “Make a payment” link to make non-logged in payments.  Pre-registration is not necessary to make a payment on an invoice or assessment.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, der den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglicht.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT, WENN DIE ZAHLUNG ELEKTRONISCH ÜBERWIESEN WIRD. Das Formular FIE-V erhalten Sie unter revenue.alabama.gov.

 

ACH Credit - Steuerzahler können Steuerzahlungen per elektronischer Überweisung (EFT) überweisen. Der Steuerzahler muss vorher von ALDOR zugelassen werden. Weitere Informationen zu EFT finden Sie auf der ALDOR-Seite "Make A Payment".

ACH Debit – Taxpayers making e-payments via ACH Debit who have an active revenue tax account can log in to My Alabama Taxes. Taxpayers can also use the “Make a payment” link to make non-logged in payments.  Pre-registration is not necessary to make a payment on an invoice or assessment.

Neue Steuerzahler, die sich kürzlich beim Alabama Secretary of State registriert haben, erhalten ein Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung. Das Informationsschreiben zur Online-Steuererklärung dient zu "Informationszwecken" und gibt dem Steuerzahler eine Anmelde-ID und einen Zugangscode, die den Zugang zu My Alabama Taxes ermöglichen.

Zahlungen unter 750 $, die nicht elektronisch überwiesen werden, sind mit dem Formular FIE-V zu übermitteln. SCHICKEN SIE DAS FORMULAR FIE-V NICHT PER POST, WENN DIE ZAHLUNG AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ÜBERWIESEN WIRD. Um das Formular FIE-V zu erhalten, besuchen Sie

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