Die Person oder Einrichtung, die im Besitz eines "nicht in Anspruch genommenen" oder "verlassenen" Kraftfahrzeugs ist, muss das Fahrzeug dem Ministerium melden, bevor ein Kraftfahrzeug als "verlassenes" Fahrzeug verkauft werden kann.
Um ein Fahrzeug als verlassen oder nicht in Anspruch genommen zu melden, besuchen Sie bitte das Portal für nicht in Anspruch genommene/verlassene Fahrzeuge der Behörde.
Der Anzeigende muss die Anweisungen im Hilfebereich des Portals für nicht beanspruchte/verlassene Gegenstände befolgen.