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FAQ Kategorien / Steuern: Nicht in Anspruch genommene/verlassene Kraftfahrzeuge

Die Person oder Einrichtung, die im Besitz eines "nicht in Anspruch genommenen" oder "verlassenen" Kraftfahrzeugs ist, muss das Fahrzeug dem Ministerium melden, bevor ein Kraftfahrzeug als "verlassenes" Fahrzeug verkauft werden kann. Um ein Fahrzeug als verlassen oder nicht in Anspruch genommen zu melden, besuchen Sie bitte das Portal für nicht in Anspruch genommene/verlassene Fahrzeuge des Ministeriums. Der Meldende muss die Anweisungen im Hilfebereich des Portals für nicht beanspruchte/verlassene Fahrzeuge befolgen.

Zu den nicht in Anspruch genommenen Kraftfahrzeugen gehören die folgenden:

  • Ein Kraftfahrzeug, das mehr als 48 Stunden lang unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße oder Autobahn abgestellt ist.
  • Ein Kraftfahrzeug, das nicht auf einem Privatgrundstück zur Reparatur abgestellt wurde und das ohne Zustimmung des Eigentümers oder Mieters des Grundstücks länger als 48 Stunden auf einem privaten oder anderen öffentlichen Grundstück gestanden hat.
  • Ein Kraftfahrzeug, das zu Reparaturzwecken auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde und nicht innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Reparaturen oder dem vereinbarten Rücknahmedatum zurückgefordert wird.
  • Ein Kraftfahrzeug, das für einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße, einem Weg oder einer Autobahn oder einem anderen Grundstück abgestellt ist.
  • Ein Kraftfahrzeug, das unbeaufsichtigt zurückgelassen wird, weil der Fahrer verhaftet wurde oder durch einen Unfall beeinträchtigt ist, oder aus einem anderen Grund, der die sofortige Entfernung des Fahrzeugs nach Ermessen der Strafverfolgungsbehörden erforderlich macht.

Eine Liste aller nicht in Anspruch genommenen/zurückgelassenen Kraftfahrzeuge ist für die Öffentlichkeit über das Portal für nicht in Anspruch genommene/zurückgelassene Fahrzeuge der Abteilung zugänglich, indem Sie die Schaltfläche Gemeldete nicht in Anspruch genommene/zurückgelassene Fahrzeuge anzeigen auswählen.