Zu den nicht in Anspruch genommenen Kraftfahrzeugen gehören die folgenden:
Ein Kraftfahrzeug, das mehr als 48 Stunden lang unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße oder Autobahn abgestellt ist.
Ein Kraftfahrzeug, das nicht zu Reparaturzwecken auf einem Privatgrundstück abgestellt wurde und ohne die Zustimmung des Eigentümers oder Mieters des Grundstücks länger als 48 Stunden auf einem privaten oder anderen öffentlichen Grundstück verblieben ist.
Ein zu Reparaturzwecken auf einem Privatgrundstück abgestelltes Kraftfahrzeug, das nicht innerhalb von 48 Stunden nach Abschluss der Reparaturen oder nach dem vereinbarten Rücknahmedatum zurückgefordert wurde.
Ein Kraftfahrzeug, das mindestens 48 Stunden lang unbeaufsichtigt auf einer öffentlichen Straße, einem Weg, einer Autobahn oder einem anderen Grundstück abgestellt wurde.
Ein Kraftfahrzeug, das unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde, weil der Fahrer verhaftet wurde oder durch einen Unfall beeinträchtigt ist, oder aus einem anderen Grund, der die sofortige Entfernung des Fahrzeugs erforderlich macht, wie von den Strafverfolgungsbehörden festgelegt.
Eine Liste aller nicht in Anspruch genommenen/zurückgelassenen Kraftfahrzeuge ist für die Öffentlichkeit über das Portal der Abteilung für nicht in Anspruch genommene/zurückgelassene Fahrzeuge zugänglich, indem Sie die Schaltfläche Berichte über nicht in Anspruch genommene Fahrzeuge anzeigen auswählen.