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Wenn die Gutschrift aus einem Formular K-1 stammt, das von einer durchleitenden Einrichtung ausgestellt wurde, wird der Antrag auf Gutschrift von der durchleitenden Einrichtung eingereicht, ohne dass die Einzelperson etwas unternehmen muss. Der Antrag auf Gutschrift muss von der Einrichtung eingereicht und vom Finanzministerium von Alabama genehmigt werden, bevor die Gutschrift in der Einkommenssteuererklärung einer Einzelperson berücksichtigt wird. Das Verfahren der Vorabbescheinigung muss von jeder Einrichtung, der eine Gutschrift zugewiesen wurde, abgeschlossen werden, bis die Gutschrift der Person zugewiesen wird, die die Gutschrift beantragt. Weitere Informationen über die Vorabbescheinigung von Gutschriften für "Pass-Through"-Unternehmen finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.