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Wenn die Gutschrift aus einem Formular K-1 stammt, das von einer durchleitenden Einrichtung ausgestellt wurde, wird der Antrag auf Gutschrift von der durchleitenden Einrichtung eingereicht, ohne dass die Einzelperson etwas unternehmen muss. Der Antrag auf Gutschrift muss von der Einrichtung eingereicht und vom Finanzministerium von Alabama genehmigt werden, bevor die Gutschrift in der Einkommenssteuererklärung einer Einzelperson berücksichtigt wird. Das Verfahren der Vorabbescheinigung muss von jeder Einrichtung, der eine Gutschrift zugewiesen wurde, abgeschlossen werden, bis die Gutschrift der Person zugewiesen wird, die die Gutschrift beantragt. Weitere Informationen über die Vorabbescheinigung von Gutschriften für "Pass-Through"-Unternehmen finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.
Ja, in Alabama können gebietsansässige Privatpersonen eine Steuergutschrift für Einkommenssteuern beantragen, die von anderen Bundesstaaten erhoben werden. Diese Gutschrift wird auf dem Formular 40, Schedule CR, beantragt. Eine Kopie der Steuererklärung des anderen Staates und eine Kopie des staatlichen Formulars K-1 sollten als Nachweis für diese Gutschrift beigefügt werden.
Wenn die Person in dem anderen Staat keine Einkommensteuererklärung abgibt oder der Staat einen Einkommensausschluss vorsieht, fügen Sie eine Proforma-Erklärung, in der die Steuer zum Steuersatz des anderen Staates berechnet wird, und eine Kopie der staatlichen Schedule K-1 als Nachweis für diese Gutschrift bei.
Hinweis: Jede in der Bundessteuererklärung der Pass-Through-Entity abgezogene Steuer, die das auf dem K-1 des Eigentümers ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen verringert, sollte zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in Alabama wieder hinzugerechnet werden.
Einzelne Steuerzahler, die Hilfe bei der Beantragung von Steuergutschriften benötigen oder Fragen zu verfügbaren Steuergutschriften haben, sollten sich an die Abteilung für Einkommensteuerprüfung und Berufung unter der Telefonnummer 334-353-9770 wenden.
Personen, die über ein Konto bei My Alabama Taxes verfügen, sollten die folgenden Schritte ausführen:
Personen, die noch kein My Alabama Taxes-Konto haben und auch keines erstellen können, sollten die folgenden Schritte durchführen:
Wenn die Gutschrift aus einem Formular K-1 stammt, das von einer durchleitenden Einrichtung ausgestellt wurde, wird der Antrag auf Gutschrift von der durchleitenden Einrichtung eingereicht, ohne dass die Einzelperson etwas unternehmen muss. Der Antrag auf Gutschrift muss von der Einrichtung eingereicht und vom Finanzministerium von Alabama genehmigt werden, bevor die Gutschrift in der Einkommenssteuererklärung einer Einzelperson berücksichtigt wird. Das Verfahren der Vorabbescheinigung muss von jeder Einrichtung, der eine Gutschrift zugewiesen wurde, abgeschlossen werden, bis die Gutschrift der Person zugewiesen wird, die die Gutschrift beantragt. Weitere Informationen über die Vorabbescheinigung von Gutschriften für "Pass-Through"-Unternehmen finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.
Diese Gutschriften unterliegen einem Genehmigungsverfahren, wenn die Steuererklärung eingereicht wird, in der die Gutschrift beantragt wird. Bei den folgenden Gutschriften ist keine Vorabbescheinigung durch den einzelnen Steuerzahler über My Alabama Taxes erforderlich:
*AlabamaAccountability Act Credit - Scholarship Granting Organization (SGO) portion - Das Verfahren zur Reservierung einer Spende an eine SGO bleibt unverändert. Nur Steuerpflichtige, die eine "Pass-Through"-Einrichtung sind, müssen den neuen Vorbescheinigungsprozess in "My Alabama Taxes" für Spenden an eine SGO abschließen, wenn die Gutschrift nach dem Alabama Accountability Act an deren Mitglieder weitergegeben wird.
**Investitionskredit (Alabama Jobs Act) - Die Genehmigung dieses Kredits wird durch das Handelsministerium verwaltet. Sobald das Handelsministerium die jährliche Bescheinigung genehmigt hat, wird ALDOR das investierende Unternehmen benachrichtigen, damit es über "My Alabama Taxes" einen Zuteilungsplan ausfüllen kann. Siehe https://revenue.alabama.gov/tax-incentives/.
***Growing Alabama Credit und Innovating Alabama Credit - Das Verfahren zur Reservierung einer Spende für eine EDO bleibt unverändert.
Alle Gutschriften, die eine Vorabbescheinigung erfordern, müssen über My Alabama Taxes eingereicht werden. Einzelne Steuerpflichtige können die erforderlichen Informationen über ihr individuelles Einkommenssteuerkonto in My Alabama Taxes übermitteln, oder indem sie die Option "Submit a Credit Claim" aus dem Menü "Other links" in My Alabama Taxes auswählen. Die Gutschriften, die eine Vorabbescheinigung durch den Steuerpflichtigen erfordern, sind:
*Der Neighborhood Infrastructure Incentive Plan Credit - Dieser Kredit ist 2015 ausgelaufen. Es kann jedoch sein, dass einige Personen, die eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, diese Gutschrift noch in Anspruch nehmen können, da es einen Zeitraum von 10 Jahren gibt, in dem die Gutschrift in Anspruch genommen werden kann.