Ja. Gemäß Reg. 810-3-15-.21 - Nicht in Alabama ansässige Personen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Eigentum oder Geschäftstätigkeiten (einschließlich Löhne für persönliche Dienstleistungen) in Alabama beziehen, sind mit diesen Einkünften in Alabama steuerpflichtig. Sie sollten jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung für Nichtansässige (Formular 40NR) einreichen.