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Ja, in Alabama können gebietsansässige Privatpersonen eine Steuergutschrift für Einkommenssteuern beantragen, die von anderen Bundesstaaten erhoben werden. Diese Gutschrift wird auf dem Formular 40, Schedule CR, beantragt. Eine Kopie der Steuererklärung des anderen Staates und eine Kopie des staatlichen Formulars K-1 sollten als Nachweis für diese Gutschrift beigefügt werden.
Wenn die Person in dem anderen Staat keine Einkommensteuererklärung abgibt oder der Staat einen Einkommensausschluss vorsieht, fügen Sie eine Proforma-Erklärung, in der die Steuer zum Steuersatz des anderen Staates berechnet wird, und eine Kopie der staatlichen Schedule K-1 als Nachweis für diese Gutschrift bei.
Hinweis: Jede in der Bundessteuererklärung der Pass-Through-Entity abgezogene Steuer, die das auf dem K-1 des Eigentümers ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen verringert, sollte zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in Alabama wieder hinzugerechnet werden.
Das MAT-System erkennt nur, dass eine Erklärung fehlt. Es berücksichtigt nicht, ob Sie die Abgabepflicht für diesen bestimmten Steuerzeitraum erfüllt haben oder nicht. Wenn Sie für das betreffende Steuerjahr keine Steuererklärung abgeben mussten, ignorieren Sie bitte die Meldung.
Formular 40 Keine Zahlung:
Alabama Department of Revenue, P O Box 154, Montgomery, AL 36135-0001.
Formular 40 mit Zahlung:
Finanzministerium von Alabama, P O Box 2401, Montgomery, AL 36140-0001
Formular 40A Keine Zahlung:
Alabama Department of Revenue, P O Box 327465, Montgomery, AL 36132-7465
Formular 40A mit Zahlung:
Finanzministerium von Alabama, P O Box 327477, Montgomery, AL 36132-7477
Formular 40NR -
Finanzministerium von Alabama, P O Box 327469, Montgomery, AL 36132-7469
Im Allgemeinen ist die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama am 15. April fällig, es sei denn, der 15. ist ein Wochenende oder ein Feiertag, dann ist die Erklärung am nächsten Werktag fällig.
Einwohner mit dem Steuerstatus "ledig" müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 4.000 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Einwohner mit dem Steuerstatus "Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben" müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 5.250 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Einwohner mit dem Status "Familienoberhaupt" müssen einen Antrag stellen, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 7.700 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Personen, die den Status "Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben" haben und deren Jahresbruttoeinkommen mindestens 10.500 Dollar beträgt, müssen eine individuelle Einkommensteuererklärung abgeben, solange sie in Alabama ansässig sind.
Gebietsfremde müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen in Alabama den zulässigen anteiligen persönlichen Freibetrag übersteigt.
Wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zum Fälligkeitstermin einreichen können, brauchen Sie keine Verlängerung zu beantragen. Sie erhalten automatisch eine sechsmonatige Fristverlängerung bis zum 15. Oktober für die Abgabe. ES MUSS KEIN VERLÄNGERUNGSFORMULAR (AUF PAPIER ODER ELEKTRONISCH) EINGEREICHT WERDEN. Für Zahlungen gibt es keine Fristverlängerung.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung zusätzliche Steuern zahlen müssen, sollten Sie Ihre Zahlung zusammen mit einem Zahlungsbeleg (Formular 40V) bis zum 15. April einreichen. Außer in Fällen, in denen sich die Steuerzahler im Ausland befinden, wird keine Fristverlängerung von mehr als 6 Monaten gewährt. Eine Fristverlängerung bedeutet lediglich, dass Sie für die Abgabe Ihrer Erklärung nach dem Fälligkeitstermin keine Strafe zahlen müssen. Für die ab dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung fälligen zusätzlichen Steuern werden Zinsen und ggf. Strafgebühren erhoben.
Sie können die 40V auf unserer Formularseite https://revenue.alabama.gov/forms/ abrufen, indem Sie "40V" in die Suche eingeben und die 40V für das Steuerjahr auswählen, das Sie bezahlen.
Sie können die Verlängerung auch online über https://myalabamataxes.alabama.gov/ oder https://www.alabamainteractive.org/taxextension/ beantragen.
Ja, fast alle Steuererklärungen, die für die IRS elektronisch eingereicht werden können, können auch für Alabama elektronisch eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter PC Online Filing, scrollen Sie nach unten zu "Online & CD/Download Products".
Sie können Ihre Steuererklärung auch kostenlos elektronisch über My Alabama Taxes (MAT) abgeben. Weitere Informationen zur MAT-Anmeldung finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/services/my-alabama-taxes-sign-up/.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem autorisierten IRS E-file Provider, ob diese Option für Sie verfügbar ist! Fast jede Steuererklärung, die beim IRS elektronisch eingereicht werden kann, kann auch in Alabama elektronisch eingereicht werden. Mehr über das Alabama Electronic Filing Program.
Das vereinfachte Kurzformular oder 40EZ ist online verfügbar für Steuerzahler, die alle folgenden Anforderungen erfüllen:
- Sie sind in Alabama ansässig.
- Hat in einem früheren Jahr eine Einkommenssteuererklärung in Alabama eingereicht oder besitzt einen gültigen Führerschein für Alabama.
- Sie haben den Status "ledig" oder "verheiratet und gemeinsam veranlagt".
- Er hat keine geschätzten Steuerzahlungen für das Steuerjahr geleistet.
- Hat ein kombiniertes Gesamteinkommen von weniger als 100.000 Dollar.
- Hat kein anderes meldepflichtiges Einkommen als Lohn (keine Zinsen, Dividenden, Pensionen, Renten, Mieten, Gewinne, Verluste usw.).
- Beansprucht keine unterhaltsberechtigten Personen.
- Beansprucht keine Einzelabzüge.
- Beansprucht keinen Abzug von der Bundeseinkommensteuer.
- Beansprucht keine Einkommenssteuergutschriften oder Einkommensanpassungen.
Gehen Sie auf https://myalabamataxes.alabama.gov/ unter "Quick Links" für Einzelpersonen und wählen Sie "File a Simplified Short Form 40EZ". Hinweis: Der Link ist möglicherweise erst verfügbar, wenn der IRS die elektronische Steuererklärung öffnet oder nach dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung.
Da die einzigen Abzüge, die bei der Einreichung des vereinfachten Kurzformulars zulässig sind, der fakultative erhöhte Standardabzug und der persönliche Freibetrag sind, kann es für den Steuerpflichtigen von Vorteil sein, ein Formular 40 statt eines Formulars 40EZ einzureichen. Das Formular 40EZ ist für diejenigen von Vorteil, die nur Lohn beziehen und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie Ihr Formular 40EZ aus irgendeinem Grund ändern müssen, müssen Sie ein Papierformular 40 oder 40A einreichen.
Mit der Einreichung des Formulars 40EZ stimmen Sie außerdem der folgenden Erklärung zu, bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen.
"Gemäß dem Gesetz 2017-405, Ala. Acts 2017, erkenne ich durch die Inanspruchnahme des optionalen, erhöhten Standardabzugs an, dass ich wissentlich und freiwillig auf das Recht verzichte, den ansonsten gemäß Section 40-18-15, Ala. Code 1975. Ich erkenne außerdem an, dass ich wissentlich und freiwillig auf das Recht verzichte, alle anderen Abzüge, Gutschriften und Befreiungen zu beanspruchen, die mir ansonsten zustehen würden."
Alle Formulare stehen auf dieser Website zum Download bereit. Die am häufigsten verwendeten Formulare für das laufende Jahr finden Sie unter Individual Income Tax - Alabama Department of Revenue. Weitere Formulare, einschließlich der Formulare des Vorjahres, finden Sie unter https://revenue.alabama.gov/forms/?d=income. Sie können nach Jahr und Kategorie filtern oder nach dem gewünschten Formular suchen.
Aktuelle Formulare und Broschüren sind auch im nächstgelegenen Alabama Taxpayer Service Center erhältlich. Standort und Kontaktinformationen finden Sie unter https://www.revenue.alabama.gov/help-center/.
Sie können auch online Formulare bestellen, die Ihnen per Post zugeschickt werden, indem Sie auf https://www.revenue.alabama.gov/order-bulk-forms gehen .
Füllen Sie eine neue individuelle Steuererklärung aus und nehmen Sie alle erforderlichen Änderungen vor.
Kreuzen Sie das Feld "Geändert" oben auf der ersten Seite der Steuererklärung an.
Fügen Sie eine ausführliche Erläuterung aller an der Steuererklärung vorgenommenen Änderungen bei.
Wenn Sie Änderungen an einem der folgenden Schemata vornehmen (A, B, C, CR & DC, E oder F), fügen Sie Ihrer geänderten Steuererklärung bitte unbedingt eine Kopie des korrigierten Schemas bei.
Senden Sie die ausgefüllte Rücksendung mit den entsprechenden Unterlagen an:
Finanzministerium von Alabama
Steuern für Privatpersonen und Unternehmen
P O Box 327464
Montgomery, AL. 36132-7464
Wenn Sie die geänderte Steuererklärung ausfüllen, achten Sie bitte darauf, alle früheren Erstattungen, die Ihnen zustehen, bzw. frühere Zahlungen anzugeben.Andernfalls wird die geänderte Erstattung oder der fällige Betrag falsch berechnet.
Um Ihre Privatsphäre zu schützen, kann unser Büro Ihnen keine Kopien von Steuererklärungen auf elektronischem Wege zusenden.Sie können eine Kopie Ihrer Alabama-Steuererklärung erhalten, indem Sie uns ein Alabama-Formular 4506-A "Request for Copy of Tax Form or Individual Income Tax Account Information" zuschicken.Für diese Informationen wird eine Gebühr von 5 Dollar erhoben, und wir bitten Sie, 8 bis 10 Wochen für die Bearbeitung einzuplanen.Drucken Sieeine Kopie des Alabama-Formulars 4506-A aus.
Ja. Gemäß Reg. 810-3-2-.01- sind Personen mit Wohnsitz in Alabama (Residenten) mit ihrem Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb von Alabama verdient wurde, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Befreiungen, wie sie im Einkommensteuergesetz von Alabama vorgesehen sind, unabhängig von ihrer physischen Anwesenheit in Alabama zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres. In Alabama ansässige Personen müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung, Formular 40 oder 40A, einreichen.
Ja. Gemäß Reg. 810-3-15-.21 - Nicht in Alabama ansässige Personen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Eigentum oder Geschäftstätigkeiten (einschließlich Löhne für persönliche Dienstleistungen) in Alabama beziehen, sind mit diesen Einkünften aus Alabama steuerpflichtig. Sie sollten jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung für Nichtansässige, Formular 40NR, einreichen.
Bitte warten Sie nach der elektronischen Einreichung Ihrer Steuererklärung 24 bis 48 Stunden, bevor Sie den Status Ihrer Steuererklärung oder Ihrer Erstattung überprüfen. Sollte unser Büro nach dieser Zeit keinen Eintrag über den Erhalt Ihrer Steuererklärung haben, prüfen Sie bitte, ob Ihre Einreichung abgelehnt wurde, bevor Sie Ihre Erklärung erneut elektronisch einreichen oder eine Kopie an die auf Ihrer Erklärung angegebene Adresse schicken.
Bitte warten Sie 6-8 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Steuererklärung abgeschickt haben, um den Status Ihrer Steuererklärung oder den Status der Rückerstattung zu überprüfen. Wenn unsere Behörde nach Ablauf dieser Zeit keinen Nachweis über den Eingang Ihrer Steuererklärung hat, können Sie sie elektronisch einreichen oder eine weitere Kopie an die auf Ihrer Erklärung angegebene Adresse schicken.
Sie können Ihre Steuererklärung unter "My Alabama Taxes" überprüfen. Suchen Sie nach "Enter a return verification code/Verify my return" unter "Individuals". Sie müssen sich nicht bei My Alabama Taxes anmelden, um diese Aufgabe zu erledigen.