Im Allgemeinen ist die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama am 15. April fällig, es sei denn, der 15. ist ein Wochenende oder ein Feiertag, dann ist die Erklärung am nächsten Werktag fällig.
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Im Allgemeinen ist die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama am 15. April fällig, es sei denn, der 15. ist ein Wochenende oder ein Feiertag, dann ist die Erklärung am nächsten Werktag fällig.
Im Allgemeinen ist die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama am 15. April fällig, es sei denn, der 15. ist ein Wochenende oder ein Feiertag, dann ist die Erklärung am nächsten Werktag fällig.
Ja, in Alabama können gebietsansässige Privatpersonen eine Steuergutschrift für Einkommenssteuern beantragen, die von anderen Bundesstaaten erhoben werden. Diese Gutschrift wird auf dem Formular 40, Schedule CR, beantragt. Eine Kopie der Steuererklärung des anderen Staates und eine Kopie des staatlichen Formulars K-1 sollten als Nachweis für diese Gutschrift beigefügt werden.
Wenn die Person in dem anderen Staat keine Einkommensteuererklärung abgibt oder der Staat einen Einkommensausschluss vorsieht, fügen Sie eine Proforma-Erklärung, in der die Steuer zum Steuersatz des anderen Staates berechnet wird, und eine Kopie der staatlichen Schedule K-1 als Nachweis für diese Gutschrift bei.
Hinweis: Jede in der Bundessteuererklärung der Pass-Through-Entity abgezogene Steuer, die das auf dem K-1 des Eigentümers ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen verringert, sollte zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in Alabama wieder hinzugerechnet werden.
Das MAT-System erkennt nur, dass eine Erklärung fehlt. Es berücksichtigt nicht, ob Sie die Abgabepflicht für diesen bestimmten Steuerzeitraum erfüllt haben oder nicht. Wenn Sie für das betreffende Steuerjahr keine Steuererklärung abgeben mussten, ignorieren Sie bitte die Meldung.
Formular 40 Keine Zahlung:
Alabama Department of Revenue, P O Box 154, Montgomery, AL 36135-0001.
Formular 40 mit Zahlung:
Finanzministerium von Alabama, P O Box 2401, Montgomery, AL 36140-0001
Formular 40A Keine Zahlung:
Alabama Department of Revenue, P O Box 327465, Montgomery, AL 36132-7465
Formular 40A mit Zahlung:
Finanzministerium von Alabama, P O Box 327477, Montgomery, AL 36132-7477
Formular 40NR -
Finanzministerium von Alabama, P O Box 327469, Montgomery, AL 36132-7469
Im Allgemeinen ist die Einkommensteuererklärung für Privatpersonen in Alabama am 15. April fällig, es sei denn, der 15. ist ein Wochenende oder ein Feiertag, dann ist die Erklärung am nächsten Werktag fällig.
Einwohner mit dem Steuerstatus "ledig" müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 4.000 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Einwohner mit dem Steuerstatus "Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben" müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 5.250 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Einwohner mit dem Status "Familienoberhaupt" müssen einen Antrag stellen, wenn das Bruttoeinkommen für das Jahr mindestens 7.700 $ beträgt, während sie in Alabama ansässig sind. Personen, die den Status "Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben" haben und deren Jahresbruttoeinkommen mindestens 10.500 Dollar beträgt, müssen eine individuelle Einkommensteuererklärung abgeben, solange sie in Alabama ansässig sind.
Gebietsfremde müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen in Alabama den zulässigen anteiligen persönlichen Freibetrag übersteigt.
Wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zum Fälligkeitstermin einreichen können, brauchen Sie keine Verlängerung zu beantragen. Sie erhalten automatisch eine sechsmonatige Fristverlängerung bis zum 15. Oktober für die Abgabe. ES MUSS KEIN VERLÄNGERUNGSFORMULAR (AUF PAPIER ODER ELEKTRONISCH) EINGEREICHT WERDEN. Für Zahlungen gibt es keine Fristverlängerung.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung zusätzliche Steuern zahlen müssen, sollten Sie Ihre Zahlung zusammen mit einem Zahlungsbeleg (Formular 40V) bis zum 15. April einreichen. Außer in Fällen, in denen sich die Steuerzahler im Ausland befinden, wird keine Fristverlängerung von mehr als 6 Monaten gewährt. Eine Fristverlängerung bedeutet lediglich, dass Sie für die Abgabe Ihrer Erklärung nach dem Fälligkeitstermin keine Strafe zahlen müssen. Für die ab dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung fälligen zusätzlichen Steuern werden Zinsen und ggf. Strafgebühren erhoben.
Sie können die 40V auf unserer Formularseite https://revenue.alabama.gov/forms/ abrufen, indem Sie "40V" in die Suche eingeben und die 40V für das Steuerjahr auswählen, das Sie bezahlen.
Sie können die Verlängerung auch online über https://myalabamataxes.alabama.gov/ oder https://www.alabamainteractive.org/taxextension/ beantragen.