Ja. Gemäß Reg. 810-3-2-.01- sind Personen mit Wohnsitz in Alabama (Residenten) mit ihrem Einkommen steuerpflichtig, unabhängig davon, ob es innerhalb oder außerhalb von Alabama verdient wurde, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen und Befreiungen, wie sie im Einkommensteuergesetz von Alabama vorgesehen sind, unabhängig von ihrer physischen Anwesenheit in Alabama zu irgendeinem Zeitpunkt während des Steuerjahres. In Alabama ansässige Personen müssen jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung, Formular 40 oder 40A, einreichen.