Wenn Sie wissen, dass Sie Ihre Steuererklärung nicht bis zum Fälligkeitstermin einreichen können, brauchen Sie keine Verlängerung zu beantragen. Sie erhalten automatisch eine sechsmonatige Fristverlängerung bis zum 15. Oktober für die Abgabe. ES MUSS KEIN VERLÄNGERUNGSFORMULAR (AUF PAPIER ODER ELEKTRONISCH) EINGEREICHT WERDEN. Für Zahlungen gibt es keine Fristverlängerung.
Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie in Ihrer Steuererklärung zusätzliche Steuern schulden, sollten Sie Ihre Zahlung zusammen mit einem Zahlungsbeleg (Formular 40V) bis zum 15. April einreichen. Außer in Fällen, in denen sich die Steuerzahler im Ausland befinden, wird keine Fristverlängerung von mehr als 6 Monaten gewährt. Eine Fristverlängerung bedeutet lediglich, dass Sie für die Abgabe Ihrer Erklärung nach dem Fälligkeitstermin keine Strafe zahlen müssen. Für die ab dem Fälligkeitsdatum der Steuererklärung fälligen zusätzlichen Steuern werden Zinsen und ggf. Strafgebühren erhoben.
Sie können die 40V auf unserer Formularseite https://revenue.alabama.gov/forms/ abrufen, indem Sie "40V" in die Suche eingeben und die 40V für das Steuerjahr auswählen, das Sie bezahlen.
Sie können die Verlängerung auch online über https://myalabamataxes.alabama.gov/ oder https://www.alabamainteractive.org/taxextension/ beantragen.