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Nein.
Nein.
Nach dem Recht von Alabama gibt es vier verschiedene Anmeldestatus:
Alleinstehend
Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen
Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung einreichen
Familienoberhaupt
Erläuterung der Anmeldestatus
Eine Liste der Einkünfte, die von der Alabama-Einkommenssteuer befreit sind, finden Sie unter: Auflistung der befreiten Einkommensposten
Alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Alabama, es sei denn, sie sind nach staatlichem Recht ausdrücklich davon befreit. Beispiele für steuerpflichtiges Einkommen finden Sie unter: Auflistung des steuerpflichtigen Einkommens
Zinsen auf Verbindlichkeiten des Staates Alabama oder eines Bezirks, einer Stadt oder einer Gemeinde in Alabama sowie Zinsen auf Verbindlichkeiten der Vereinigten Staaten oder einer ihrer Besitzungen.
Für Alleinstehende, Familienoberhäupter und Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben:
2% Die ersten 500 $ des steuerpflichtigen Einkommens
4% Die nächsten $2.500 des steuerpflichtigen Einkommens
5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $3.000
Für verheiratete Personen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben:
2% Erste $1.000 des steuerpflichtigen Einkommens
4% Die nächsten $5.000 des steuerpflichtigen Einkommens
5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $6.000
Bestimmte Steuerzahler sind berechtigt, Gelder auf ein spezielles Sparkonto einzuzahlen, um Gelder für eine Anzahlung und die Abschlusskosten beim Kauf eines ersten Eigenheims in Alabama zu sparen. Beiträge zu diesem Konto in Höhe von bis zu 5.000 USD für alleinstehende Steuerzahler oder 10.000 USD für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, sind abzugsfähig und die Erträge sind steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abzug ist für die 5 Jahre möglich, in denen Einzahlungen auf ein Sparkonto für Erst- und Zweitwohnungskäufer getätigt wurden.
Informationen über das Alabama First-Time and Second Chance Home Buyer Savings Account