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FAQ Kategorien / Steuern: Fragen zur Einkommensteuer

Nach dem Recht von Alabama gibt es vier verschiedene Anmeldestatus:

Alleinstehend
Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen
Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung einreichen
Familienoberhaupt
Erläuterung der Anmeldestatus

Eine Liste der Einkünfte, die von der Alabama-Einkommenssteuer befreit sind, finden Sie unter: Auflistung der befreiten Einkommensposten

Alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Alabama, es sei denn, sie sind nach staatlichem Recht ausdrücklich davon befreit. Beispiele für steuerpflichtiges Einkommen finden Sie unter: Auflistung des steuerpflichtigen Einkommens

Zinsen auf Verbindlichkeiten des Staates Alabama oder eines Bezirks, einer Stadt oder einer Gemeinde in Alabama sowie Zinsen auf Verbindlichkeiten der Vereinigten Staaten oder einer ihrer Besitzungen.

Für Alleinstehende, Familienoberhäupter und Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben:

2% Die ersten 500 $ des steuerpflichtigen Einkommens

4% Die nächsten $2.500 des steuerpflichtigen Einkommens

5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $3.000

Für verheiratete Personen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben:

2% Erste $1.000 des steuerpflichtigen Einkommens

4% Die nächsten $5.000 des steuerpflichtigen Einkommens

5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $6.000

Bestimmte Steuerzahler sind berechtigt, Gelder auf ein spezielles Sparkonto einzuzahlen, um Gelder für eine Anzahlung und die Abschlusskosten beim Kauf eines ersten Eigenheims in Alabama zu sparen. Beiträge zu diesem Konto in Höhe von bis zu 5.000 USD für alleinstehende Steuerzahler oder 10.000 USD für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, sind abzugsfähig und die Erträge sind steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abzug ist für die 5 Jahre möglich, in denen Einzahlungen auf ein Sparkonto für Erst- und Zweitwohnungskäufer getätigt wurden.

Informationen über das Alabama First-Time and Second Chance Home Buyer Savings Account

Steuerzahler mit dem Status "ledig" und "verheiratet, getrennt lebend" haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag von 1.500 $. Steuerzahler, die den Status Verheiratet und Familienoberhaupt haben, haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag von 3.000 $.

Personen mit unterjährigem Wohnsitz haben Anspruch auf den vollen Freibetrag. Ein Unterhaltsberechtigter oder Student kann einen persönlichen Freibetrag beantragen, auch wenn er von einer anderen Person in Anspruch genommen wird.

Informationen darüber, wer für die Einkommensteuer in Alabama als unterhaltsberechtigt gilt, finden Sie hier: Informationen über Unterhaltsberechtigte

Ja. Ab dem Steuerjahr 2020 können anspruchsberechtigte Feuerwehrleute die folgenden Leistungen vom Einkommen ausnehmen, soweit die Zahlungen in ihrem bereinigten Bruttoeinkommen auf Bundesebene enthalten sind:

Pauschale Leistungszahlungen an einen Feuerwehrmann infolge einer Krebsdiagnose bis zu einer lebenslangen Leistung von 50.000 USD.
Monatliche Leistungszahlungen infolge einer bestimmten Verletzung oder Krankheit in Höhe von 3.000 USD pro Monat für 36 aufeinanderfolgende Monate an einen Berufsfeuerwehrmann oder einen zertifizierten freiwilligen Feuerwehrmann oder 1.500 USD pro Monat an einen nicht zertifizierten freiwilligen Feuerwehrmann, der ansonsten keinen Anspruch auf Beschäftigungsleistungen hat.
Darüber hinaus können Feuerwehrleute 100 % der Versicherungsprämien, die sie mit Steuergeldern gezahlt haben, absetzen, sofern die Prämien nicht vom bereinigten Bundesbruttoeinkommen abgezogen worden sind.

Ja. In Alabama ansässige Personen können Beiträge, die am oder nach dem 1. Januar 2018 von oder im Namen einer solchen Person auf ein Gesundheitssparkonto dieser Person geleistet werden, in Höhe des jährlichen Betrags absetzen, der durch Bundesgesetze oder -verordnungen zugewiesen wird.

Der Standardabzug in Alabama basiert auf dem vom Steuerzahler verwendeten Steuerstatus. Für Steuerjahre, die am 31.12.2007 und später enden, wird die Standardabzugstabelle verwendet, um den in Ihrer Steuererklärung zulässigen Standardabzug zu ermitteln.

Militärangehörige, die Alabama als ihren Wohnsitz angeben, müssen die Einkommenssteuer in Alabama zahlen, unabhängig davon, wo sie eingesetzt sind oder wie lange sie in Alabama bleiben. Das Einkommenssteuergesetz von Alabama sieht keine Befreiung für Militärs im aktiven Dienst vor.

Ja. Melden Sie Ihr Einkommen auf einem Formular 40NR. Eine Kopie dieses Formulars finden Sie auf dieser Website.

Eine Ausnahme: Gemäß dem Military Spouses Residency Relief Act (MSRRA) ist der Ehepartner eines Mitglieds der Streitkräfte von der Einkommenssteuer in Alabama befreit, wenn:

Der Ehegatte des Mitarbeiters ist Mitglied des Militärdienstes.
Der Mitarbeiter ist NICHT Mitglied des Militärdienstes.
Der Ehepartner des Militärangehörigen hat einen aktuellen militärischen Befehl, der ihn oder sie einem militärischen Standort in Alabama zuweist.
Der Angestellte und das Mitglied des Militärdienstes wohnen unter derselben Adresse.
Der Wohnsitz des Mitarbeiters befindet sich in einem anderen Staat als Alabama.
Der Wohnsitz des Arbeitnehmers und des Militärangehörigen ist derselbe.
Der Arbeitnehmer hält sich nur in Alabama auf, um mit dem Ehepartner des Wehrdienstleistenden zusammen zu sein.
Außerdem sollte der berechtigte Ehepartner bei seinem Arbeitgeber ein Formular A4-MS (https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/FA4MS9_19-1.pdf) ausfüllen, in dem er den Status der Quellensteuerbefreiung beantragt.

Ja, mit ein paar Ausnahmen. In Alabama qualifiziert ein Pflegekind einen Steuerzahler nicht dazu, den Status "Familienoberhaupt" zu beantragen. Außerdem müssen Sie unverheiratet sein, um den Status des "Familienoberhaupts" in Anspruch nehmen zu können.

Sie können beide Methoden anwenden. Berechnen Sie Ihren Abzug nach beiden Methoden und vergleichen Sie die Ergebnisse. Legen Sie die Methode zugrunde, die Ihnen den größten Vorteil verschafft.

Beiträge: Beiträge zu einer individuellen Ruhestandsregelung (IRA) können wie bei der Bundessteuer als Einkommensanpassung berücksichtigt werden. Diese abzugsfähigen Beiträge stellen einen Steueraufschub für einen Teil Ihres Einkommens dar.
Ausschüttungen: Zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Geldern aus diesen IRA-Konten kann der Betrag, auf den die Steuer gestundet wurde, nicht als Teil der Kostenbasis des Fonds geltend gemacht werden.
Da das Einkommensteuerrecht von Alabama vor 1982 in diesem Bereich nicht mit dem Bundessteuerrecht übereinstimmte, können Sie für Beträge, die vor 1982 eingezahlt wurden, eine Kostenbasis im Fonds haben.
Roth IRA: Alabama erkennt Roth IRAs an.

Nach den Steuergesetzen von Alabama können "angemessene medizinische und juristische Kosten, die von den Steuerzahlern im Zusammenhang mit der Adoption eines Minderjährigen gezahlt wurden oder entstanden sind, als Einkommensausgleich abgezogen werden. Zu den medizinischen Kosten gehören alle Arzt- und Krankenhauskosten des Adoptivkindes und der biologischen Mutter des Adoptivkindes, die im Zusammenhang mit der Geburt des Adoptivkindes und der anschließenden medizinischen Versorgung stehen und im Falle des Adoptivkindes vor der Bewilligung des Antrags gezahlt wurden oder entstanden sind. Die Gebühren der Adoptionsagentur sind nicht absetzbar.