Nach den Steuergesetzen von Alabama können "angemessene medizinische und juristische Kosten, die von den Steuerzahlern im Zusammenhang mit der Adoption eines Minderjährigen gezahlt wurden oder entstanden sind, als Einkommensausgleich abgezogen werden. Zu den medizinischen Kosten gehören alle Arzt- und Krankenhauskosten des Adoptivkindes und der biologischen Mutter des Adoptivkindes, die im Zusammenhang mit der Geburt des Adoptivkindes und der anschließenden medizinischen Versorgung stehen und im Falle des Adoptivkindes vor der Bewilligung des Antrags gezahlt wurden oder entstanden sind. Die Gebühren der Adoptionsagentur sind nicht absetzbar.