Ja. Melden Sie Ihr Einkommen auf einem Formular 40NR. Eine Kopie dieses Formulars finden Sie auf dieser Website.
Eine Ausnahme: Gemäß dem Military Spouses Residency Relief Act (MSRRA) ist der Ehepartner eines Mitglieds der Streitkräfte von der Einkommenssteuer in Alabama befreit, wenn:
Der Ehegatte des Mitarbeiters ist Mitglied des Militärdienstes.
Der Mitarbeiter ist NICHT Mitglied des Militärdienstes.
Der Ehepartner des Militärangehörigen hat einen aktuellen militärischen Befehl, der ihn oder sie einem militärischen Standort in Alabama zuweist.
Der Angestellte und das Mitglied des Militärdienstes wohnen unter derselben Adresse.
Der Wohnsitz des Mitarbeiters befindet sich in einem anderen Staat als Alabama.
Der Wohnsitz des Arbeitnehmers und des Militärangehörigen ist derselbe.
Der Arbeitnehmer hält sich nur in Alabama auf, um mit dem Ehepartner des Wehrdienstleistenden zusammen zu sein.
Außerdem sollte der berechtigte Ehepartner bei seinem Arbeitgeber ein Formular A4-MS (https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/FA4MS9_19-1.pdf) ausfüllen, in dem er den Status der Quellensteuerbefreiung beantragt.