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  • Ich bin beim Militär und habe keinen legalen Wohnsitz in Alabama. Wenn mein Ehepartner und/oder ich auch zivile Arbeitsplätze in Alabama haben, sollten wir dieses Einkommen an Alabama melden?

Ich bin beim Militär und habe keinen legalen Wohnsitz in Alabama. Wenn mein Ehepartner und/oder ich auch zivile Arbeitsplätze in Alabama haben, sollten wir dieses Einkommen an Alabama melden?

Ja. Melden Sie Ihr Einkommen auf einem Formular 40NR. Eine Kopie dieses Formulars finden Sie auf dieser Website.

Eine Ausnahme: Gemäß dem Military Spouses Residency Relief Act (MSRRA) ist der Ehepartner eines Mitglieds der Streitkräfte von der Einkommenssteuer in Alabama befreit, wenn:

Der Ehegatte des Mitarbeiters ist Mitglied des Militärdienstes.
Der Mitarbeiter ist NICHT Mitglied des Militärdienstes.
Der Ehepartner des Militärangehörigen hat einen aktuellen militärischen Befehl, der ihn oder sie einem militärischen Standort in Alabama zuweist.
Der Angestellte und das Mitglied des Militärdienstes wohnen unter derselben Adresse.
Der Wohnsitz des Mitarbeiters befindet sich in einem anderen Staat als Alabama.
Der Wohnsitz des Arbeitnehmers und des Militärangehörigen ist derselbe.
Der Arbeitnehmer hält sich nur in Alabama auf, um mit dem Ehepartner des Wehrdienstleistenden zusammen zu sein.
Außerdem sollte der berechtigte Ehepartner bei seinem Arbeitgeber ein Formular A4-MS (https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/FA4MS9_19-1.pdf) ausfüllen, in dem er den Status der Quellensteuerbefreiung beantragt.

Ja. Melden Sie Ihr Einkommen auf einem Formular 40NR. Eine Kopie dieses Formulars finden Sie auf dieser Website.

Eine Ausnahme: Gemäß dem Military Spouses Residency Relief Act (MSRRA) ist der Ehepartner eines Mitglieds der Streitkräfte von der Einkommenssteuer in Alabama befreit, wenn:

Der Ehegatte des Mitarbeiters ist Mitglied des Militärdienstes.
Der Mitarbeiter ist NICHT Mitglied des Militärdienstes.
Der Ehepartner des Militärangehörigen hat einen aktuellen militärischen Befehl, der ihn oder sie einem militärischen Standort in Alabama zuweist.
Der Angestellte und das Mitglied des Militärdienstes wohnen unter derselben Adresse.
Der Wohnsitz des Mitarbeiters befindet sich in einem anderen Staat als Alabama.
Der Wohnsitz des Arbeitnehmers und des Militärangehörigen ist derselbe.
Der Arbeitnehmer hält sich nur in Alabama auf, um mit dem Ehepartner des Wehrdienstleistenden zusammen zu sein.
Außerdem sollte der berechtigte Ehepartner bei seinem Arbeitgeber ein Formular A4-MS (https://revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/FA4MS9_19-1.pdf) ausfüllen, in dem er den Status der Quellensteuerbefreiung beantragt.

Verwandte FAQs in Einkommensteuerfragen, Einkommensteuer für Privatpersonen

Nach dem Recht von Alabama gibt es vier verschiedene Anmeldestatus:

Alleinstehend
Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen
Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung einreichen
Familienoberhaupt
Erläuterung der Anmeldestatus

Eine Liste der Einkünfte, die von der Alabama-Einkommenssteuer befreit sind, finden Sie unter: Auflistung der befreiten Einkommensposten

Alle Einkünfte unterliegen der Einkommenssteuer in Alabama, es sei denn, sie sind nach staatlichem Recht ausdrücklich davon befreit. Beispiele für steuerpflichtiges Einkommen finden Sie unter: Auflistung des steuerpflichtigen Einkommens

Zinsen auf Verbindlichkeiten des Staates Alabama oder eines Bezirks, einer Stadt oder einer Gemeinde in Alabama sowie Zinsen auf Verbindlichkeiten der Vereinigten Staaten oder einer ihrer Besitzungen.

Für Alleinstehende, Familienoberhäupter und Verheiratete, die eine getrennte Steuererklärung abgeben:

2% Die ersten 500 $ des steuerpflichtigen Einkommens

4% Die nächsten $2.500 des steuerpflichtigen Einkommens

5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $3.000

Für verheiratete Personen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben:

2% Erste $1.000 des steuerpflichtigen Einkommens

4% Die nächsten $5.000 des steuerpflichtigen Einkommens

5% Alle steuerpflichtigen Einkünfte über $6.000

Bestimmte Steuerzahler sind berechtigt, Gelder auf ein spezielles Sparkonto einzuzahlen, um Gelder für eine Anzahlung und die Abschlusskosten beim Kauf eines ersten Eigenheims in Alabama zu sparen. Beiträge zu diesem Konto in Höhe von bis zu 5.000 USD für alleinstehende Steuerzahler oder 10.000 USD für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung einreichen, sind abzugsfähig und die Erträge sind steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Abzug ist für die 5 Jahre möglich, in denen Einzahlungen auf ein Sparkonto für Erst- und Zweitwohnungskäufer getätigt wurden.

Informationen über das Alabama First-Time and Second Chance Home Buyer Savings Account