Ja. Ab dem Steuerjahr 2020 können anspruchsberechtigte Feuerwehrleute die folgenden Leistungen vom Einkommen ausnehmen, soweit die Zahlungen in ihrem bereinigten Bruttoeinkommen auf Bundesebene enthalten sind:
Pauschale Leistungszahlungen an einen Feuerwehrmann infolge einer Krebsdiagnose bis zu einer lebenslangen Leistung von 50.000 USD.
Monatliche Leistungszahlungen infolge einer bestimmten Verletzung oder Krankheit in Höhe von 3.000 USD pro Monat für 36 aufeinanderfolgende Monate an einen Berufsfeuerwehrmann oder einen zertifizierten freiwilligen Feuerwehrmann oder 1.500 USD pro Monat an einen nicht zertifizierten freiwilligen Feuerwehrmann, der ansonsten keinen Anspruch auf Beschäftigungsleistungen hat.
Darüber hinaus können Feuerwehrleute 100 % der Versicherungsprämien, die sie mit Steuergeldern gezahlt haben, absetzen, sofern die Prämien nicht vom bereinigten Bundesbruttoeinkommen abgezogen worden sind.