Jede Person, Firma, Gesellschaft und jede juristische Person, die in diesem Staat als nationale Bankvereinigung, Bank, Bankvereinigung, Treuhandgesellschaft, Industrie- oder sonstige Kreditgesellschaft oder Bausparkasse tätig ist, und dieser Begriff schließt auch jede andere Institution oder Person ein, die Geldkapital einsetzt und mit den Geschäften der nationalen Banken in Wettbewerb tritt, und gilt für diese Person oder Institution unabhängig davon, in welcher Geschäftsform sie tätig ist und ob sie eingetragen ist oder nicht, ob sie emittiert hat oder nicht und mit welcher Befugnis auch immer sie existiert.
Nach dem Gesetz 99-665 sind alle Finanzinstitute, die Kreditkarten an Einwohner oder Unternehmen in Alabama ausgeben, verpflichtet, eine Verbrauchssteuererklärung für Finanzinstitute abzugeben und die fällige Steuer zu entrichten. Ein Geschäftssitz ist nicht erforderlich.
Der Begriff "Finanzinstitut" umfasst nicht einzelne Bürger und Treuhänder, die in Vertretung für einzelne Bürger handeln und keine Bank-, Kredit-, Anlage- oder ähnlichen Geschäfte betreiben, sondern lediglich persönliche oder treuhänderische Anlagen in Anleihen, Schuldverschreibungen oder anderen Schuldtiteln tätigen, die nicht in Konkurrenz zu den Geschäften von Nationalbanken stehen, sowie Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsverbände, die lediglich Rücklagen in Anleihen, Schuldverschreibungen oder anderen Schuldtiteln anlegen, die nicht in Konkurrenz zu den Geschäften von Nationalbanken stehen.