Wenn ein Händler- oder Hersteller-Kennzeichen verloren geht oder gestohlen wird, muss dies den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und ein Bericht zu Prüfzwecken geführt werden.
Wenn ein Kennzeichen so beschädigt wird, dass es unleserlich wird, muss es an das Ministerium zurückgegeben werden, und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr wird ein Ersatzkennzeichen ausgestellt (Abschnitt 40-12-265, Code of Alabama 1975).
Zieht ein Händler ein Fahrzeug aus dem Bestand zurück, muss der zugelassene Händler ein Alabama-Kennzeichen erwerben und das Fahrzeug registrieren.
Kraftfahrzeughändler, Motorradhändler und Hersteller dürfen keine Nummernschilder anstelle von regulär ausgestellten Nummernschildern verwenden, um die Registrierungs- und Ad-Valorem-Steueranforderungen zu umgehen.