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  • Was ist der nächste Schritt, wenn eine Ermäßigung der Umsatz- und Gebrauchssteuer gewährt wurde?

Was ist der nächste Schritt, wenn eine Ermäßigung der Umsatz- und Gebrauchssteuer gewährt wurde?

Der private Nutzer sollte innerhalb von 90 Tagen nach Gewährung der Steuerermäßigung eine Kopie der unterzeichneten Ermäßigungsvereinbarung, einen beglaubigten Beschluss der öffentlichen Einrichtung, den kombinierten Antrag auf Steuerermäßigung (Formular CO:CAA) und das Antragsformular für die Bescheinigung der Steuerbefreiung (Formular ST:EX-A2) an das Finanzministerium unter folgender Adresse senden: Alabama Department of Revenue, Commissioner's Office, ATTN: Abatement Program Director, P.O. Box 327001, Montgomery, AL 36132-7001. Erfahren Sie mehr über Abatement-Verfahren

Häufig gestellte Fragen in Allgemein - Verkauf und Nutzung

Mit dem Internet Tax Freedom Act von 1998 wurde ein Moratorium eingeführt, das staatliche und lokale Regierungen daran hindert, den Internetzugang zu besteuern oder mehrfache oder diskriminierende Steuern auf den elektronischen Handel zu erheben. Nach dem anfänglichen Moratorium wurde das Moratorium durch eine Reihe von Gesetzen geändert und verlängert, bis es am 24. Februar 2016 als Teil des Trade and Facilitation and Trade Enforcement Act von 2015 dauerhaft wurde.

Die Definition des Begriffs "Internetzugang" umfasst:

(a) ein Dienst, der es den Nutzern ermöglicht, sich mit dem Internet zu verbinden, um auf Inhalte, Informationen oder andere über das Internet angebotene Dienste zuzugreifen;

(b) den Erwerb, die Nutzung oder den Verkauf von Telekommunikationsdiensten durch einen Anbieter eines unter Buchstabe a) beschriebenen Dienstes, soweit diese Telekommunikationsdienste erworben, genutzt oder verkauft werden, um diesen Dienst zu erbringen, oder um den Nutzern auf andere Weise den Zugang zu Inhalten, Informationen oder anderen über das Internet angebotenen Diensten zu ermöglichen;

(c) Dienste, die mit der Erbringung des unter Buchstabe a) beschriebenen Dienstes verbunden sind, wenn sie den Nutzern als Teil dieses Dienstes zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. eine Homepage, E-Mail und Sofortnachrichten (einschließlich sprach- und videofähiger E-Mail und Sofortnachrichten), Videoclips und persönliche elektronische Speicherkapazität; und

(d) eine Homepage, E-Mail und Instant Messaging (einschließlich sprach- und videofähiger E-Mail und Instant Messaging), Videoclips und persönliche elektronische Speicherkapazität, die unabhängig oder nicht im Paket mit dem Internetzugang bereitgestellt werden.

Der Internetzugang umfasst keine Sprach-, Audio- oder Videoprogramme oder andere Produkte und Dienste (mit Ausnahme der unter den Buchstaben a), b), c) oder d) beschriebenen Dienste), die das Internetprotokoll oder ein Nachfolgeprotokoll verwenden und für die eine Gebühr erhoben wird, die entweder gesondert ausgewiesen oder mit der Gebühr für die unter den Buchstaben a), b), c) oder d) genannten Dienste zusammengefasst wird.

Die Abschnitte 40-21-80 und 40-21-100, Code of Ala. 1975, befreien Internetzugangsgebühren von der Utility Gross Receipts Tax und der Utility Service Use Tax.

Telekommunikationsdienste wie Telefondienste, Mobilfunkdienste, Funkrufdienste und Faxdienste, die nicht für den Zugang zum Internet genutzt werden, unterliegen der Steuer.

Abschnitt 40-21-82, Code of Ala. 1975, erhebt eine Privilegien- oder Lizenzsteuer auf jedes Versorgungsunternehmen, das in Alabama Telegrafen- oder Telefondienste erbringt. Die Höhe der Steuer wird durch die Anwendung von Sätzen auf den Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen aus der Erbringung solcher Dienstleistungen im Bundesstaat bestimmt. Das Gesetz von Alabama sieht keine Befreiung oder Ausnahme für Telefondienste vor, die über das Internet erbracht werden.

Abschnitt 40-21-82, Code of Ala. 1975, erlaubt es Anbietern von Telefondienstleistungen, steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Dienstleistungen in einer Rechnung zu kombinieren oder zu bündeln und dem Kunden die Steuer auf die steuerpflichtigen Gebühren in Rechnung zu stellen.

Voice over Internet Protocol (VoIP) und jede andere Form der Telefonie und ähnliche Dienste, die das Internetprotokoll nutzen, fallen nicht unter das Bundesmoratorium. Diese Arten von Telefonie- und Telekommunikationsdiensten unterliegen weiterhin der Alabama Utility Telecommunications Services Tax.

Mit Wirkung vom 30. November 2018 hat die Bundesregierung ihr Kreditkartenprogramm aktualisiert. Die General Services Administration (GSA) hat im Rahmen des Programms namens GSA SmartPay® 3 Verträge mit der Citibank und der US Bank abgeschlossen.(www.gsa.gov/gsasmartpay) Die folgenden Informationen sollen den Anbietern in Alabama dabei helfen, festzustellen, ob für Transaktionen, die mit GSA SmartPay® 3-Karten bezahlt werden, Steuern anfallen oder nicht.

Das GSA SmartPay® 3-Programm bietet vier Geschäftsbereiche (Kartentypen): Einkauf, Reisen, Fuhrpark und Integriert (umfasst Fuhrpark-, Reise- und/oder Einkaufsfunktionen und bietet eine einzige Karte für alle Einkäufe). Diese Karten/Konten können zentral abgerechnete Konten (CBAs) oder individuell abgerechnete Konten (IBAs) sein.

Zentral abgerechnete Konten (CBAs) sind Kreditkartenkonten, bei denen alle Gebühren direkt dem Bund in Rechnung gestellt und vom Bund direkt an die ausstellende Bank bezahlt werden. (Auf Kreditkartenkäufe, die dem Bund zentral in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt werden, fällt keine Umsatzsteuer an. Auf Beherbergungsgebühren, die zentral über den Bund abgerechnet und von ihm bezahlt werden, wird keine Steuer fällig).

Individuell abgerechnete Konten (IBAs) sind Kreditkartenkonten, bei denen die Gebühren direkt vom Karteninhaber/Bundesbediensteten an die ausstellende Bank gezahlt werden; der Bundesbedienstete erhält dann eine Erstattung von der Regierung. (Die Umsatzsteuer und die Beherbergungssteuer werden bei Kreditkartentransaktionen fällig, bei denen die Einkäufe oder die Kosten für die Beherbergung den Bundesbediensteten in Rechnung gestellt und von ihnen bezahlt werden, die dann von der Bundesregierung erstattet werden).

Steuerbegünstigte Reisekonten (CBA/IBA) sind Kreditkartenkonten, bei denen Gebühren für Mietwagen und Unterkünfte direkt von der Bundesregierung an die ausstellende Bank gezahlt werden und Gebühren für reisebezogene Einkäufe wie Mahlzeiten und Nebenkosten direkt vom Karteninhaber/Bundesbediensteten an die ausstellende Bank gezahlt werden; der Bundesbedienstete erhält dann eine Erstattung von der Regierung. (Umsatzsteuer und Beherbergungssteuer sind bei Kreditkartentransaktionen fällig, wenn die Käufe oder Gebühren den Bundesbediensteten in Rechnung gestellt und von ihnen bezahlt werden, die dann von der Bundesregierung erstattet werden).

  • Einkaufskarten sind für den Kauf von allgemeinen Waren und Dienstleistungen bestimmt. Alle GSA SmartPay® 3-Einkaufskarten der Bundesregierung werden zentral abgerechnet. Daher sind Transaktionen, die mit dieser Karte bezahlt werden, von der Steuer befreit.
  • Flottenkarten sind für den Kauf von Kraftstoff und Zubehör für Regierungsfahrzeuge bestimmt. Alle GSA SmartPay® 3 Fleet-Karten der Bundesregierung werden zentral abgerechnet. Käufe von Sachgütern, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind von der Verkaufssteuer befreit. Der Kauf von Kraftstoff, der mit dieser Karte bezahlt wird, ist jedoch nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.
  • Reisekarten dienen zur Bezahlung von Reisekosten im Zusammenhang mit offiziellen Regierungsreisen (Flug, Hotel, Mahlzeiten, Nebenkosten). GSA SmartPay® 3 Travel Cards der Bundesregierung können zentral oder individuell abgerechnet werden. Die Reisekarte verwendet die sechste Ziffer der Kontonummer, um festzustellen, ob es sich um ein zentral abgerechnetes Konto oder um ein individuell abgerechnetes Konto handelt. Wenn die sechste Ziffer 1, 2, 3 oder 4 ist, werden die Transaktionen mit der Travel Card dem Bundesbediensteten individuell in Rechnung gestellt und unterliegen daher den geltenden Steuern. Siehe die nachstehende Tabelle.
  • Integrierte Karten - Zwei oder mehr Geschäftsbereiche (Kartenarten), deren Prozesse in eine Karte integriert sind.
    • Alle Transaktionen des Typs "Flotte" und "Kauf" auf einer integrierten GSA SmartPay® 3-Karte werden zentral abgerechnet. Käufe von Sachgütern, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind von der Verkaufssteuer befreit. Käufe von Kraftstoff, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind jedoch nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.
    • Reisefunktionen auf einer GSA SmartPay® 3 integrierten Karte können zentral oder individuell abgerechnet werden. Die Nummerierungsstruktur für integrierte Karten zur Unterscheidung zwischen zentral und/oder individuell abgerechneten Transaktionen wird für jede Behörde/Organisation, die die integrierte Karte verwendet, spezifisch sein. Diese Informationen werden auf der GSA SmartPay®-Website(www.gsa.gov/gsasmartpay) bereitgestellt, sobald sie verfügbar sind.

Innenministerium: Mit Ausnahme des Kaufs von Mahlzeiten und Reisenebenkosten, die einzeln abgerechnet werden und der Umsatzsteuer unterliegen, werden die mit der integrierten Karte des Innenministeriums bezahlten Transaktionen zentral abgerechnet und sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Kauf von Kraftstoff, der mit dieser Karte bezahlt wird, ist nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.

Die GSA SmartPay® 3 Charge Cards des Innenministeriums sind an ihren eindeutigen Präfixen und Kontonummern, dem von der Regierung entworfenen Design und der Aufschrift zu erkennen, die angibt, dass die Karte für offizielle Transaktionen für die US-Regierung bestimmt ist. Die Kontonummern der integrierten Karten des Innenministeriums beginnen mit 5568 26.

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*Käufe mit der Tax Advantage-Karte werden zentral für Übernachtungen und Mietwagenkosten und individuell für Mahlzeiten und Nebenkosten abgerechnet.

Mit der Bulk-Upload-Methode können Sie für jede Steuerart eine durch Komma getrennte Textdatei erstellen, die die Erklärungs- und Zahlungsinformationen Ihres Kunden enthält, die Sie in das System hochladen. Diese Dateien können mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (z. B. Excel) erstellt und als kommagetrennte Textdatei mit der Dateierweiterung .txt oder .csv gespeichert werden. Für jede Steuerart ist eine eigene Datei mit den folgenden Layouts erforderlich. Hinweis: Wenn bei der Erstellung der Datei eine Kopfzeile verwendet wird, sollte diese vor dem Hochladen entfernt werden, da das System den Import mit der ersten Zeile der Datei beginnt. Erfahren Sie mehr über Bulk Filing

Bevor Sie die Steuererklärungsdaten Ihres Kunden über das Steuererklärungsformular eingeben können, muss Ihr Kunde zunächst sein Konto so einstellen, dass es Anmeldungen Dritter zulässt. Dann müssen Sie das Konto Ihres Kunden zu Ihrer Kontoliste hinzufügen, indem Sie sich bei MAT anmelden und auf den Link "Zugang zu einem anderen Konto hinzufügen" auf der linken Seite des Startbildschirms klicken. Anschließend müssen Sie die Steuernummer Ihres Kunden, die E-File Anmelde-ID, den E-File Zugangscode und das Passwort für Dritte eingeben, das Ihr Kunde bei der Einrichtung seines MAT-Profils für die Anmeldung durch Dritte festgelegt hat. Sobald das Konto hinzugefügt wurde, können Sie darauf zugreifen, indem Sie auf den Link Kontonummer in der Kontenliste klicken.