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FAQ Kategorien / Steuern: Allgemein - Umsatz und Verwendung

Mit dem Internet Tax Freedom Act von 1998 wurde ein Moratorium eingeführt, das staatliche und lokale Regierungen daran hindert, den Internetzugang zu besteuern oder mehrfache oder diskriminierende Steuern auf den elektronischen Handel zu erheben. Nach dem anfänglichen Moratorium wurde das Moratorium durch eine Reihe von Gesetzen geändert und verlängert, bis es am 24. Februar 2016 als Teil des Trade and Facilitation and Trade Enforcement Act von 2015 dauerhaft wurde.

Die Definition des Begriffs "Internetzugang" umfasst:

(a) ein Dienst, der es den Nutzern ermöglicht, sich mit dem Internet zu verbinden, um auf Inhalte, Informationen oder andere über das Internet angebotene Dienste zuzugreifen;

(b) den Erwerb, die Nutzung oder den Verkauf von Telekommunikationsdiensten durch einen Anbieter eines unter Buchstabe a) beschriebenen Dienstes, soweit diese Telekommunikationsdienste erworben, genutzt oder verkauft werden, um diesen Dienst zu erbringen, oder um den Nutzern auf andere Weise den Zugang zu Inhalten, Informationen oder anderen über das Internet angebotenen Diensten zu ermöglichen;

(c) Dienste, die mit der Erbringung des unter Buchstabe a) beschriebenen Dienstes verbunden sind, wenn sie den Nutzern als Teil dieses Dienstes zur Verfügung gestellt werden, wie z. B. eine Homepage, E-Mail und Sofortnachrichten (einschließlich sprach- und videofähiger E-Mail und Sofortnachrichten), Videoclips und persönliche elektronische Speicherkapazität; und

(d) eine Homepage, E-Mail und Instant Messaging (einschließlich sprach- und videofähiger E-Mail und Instant Messaging), Videoclips und persönliche elektronische Speicherkapazität, die unabhängig oder nicht im Paket mit dem Internetzugang bereitgestellt werden.

Der Internetzugang umfasst keine Sprach-, Audio- oder Videoprogramme oder andere Produkte und Dienste (mit Ausnahme der unter den Buchstaben a), b), c) oder d) beschriebenen Dienste), die das Internetprotokoll oder ein Nachfolgeprotokoll verwenden und für die eine Gebühr erhoben wird, die entweder gesondert ausgewiesen oder mit der Gebühr für die unter den Buchstaben a), b), c) oder d) genannten Dienste zusammengefasst wird.

Die Abschnitte 40-21-80 und 40-21-100, Code of Ala. 1975, befreien Internetzugangsgebühren von der Utility Gross Receipts Tax und der Utility Service Use Tax.

Telekommunikationsdienste wie Telefondienste, Mobilfunkdienste, Funkrufdienste und Faxdienste, die nicht für den Zugang zum Internet genutzt werden, unterliegen der Steuer.

Abschnitt 40-21-82, Code of Ala. 1975, erhebt eine Privilegien- oder Lizenzsteuer auf jedes Versorgungsunternehmen, das in Alabama Telegrafen- oder Telefondienste erbringt. Die Höhe der Steuer wird durch die Anwendung von Sätzen auf den Bruttoumsatz oder die Bruttoeinnahmen aus der Erbringung solcher Dienstleistungen im Bundesstaat bestimmt. Das Gesetz von Alabama sieht keine Befreiung oder Ausnahme für Telefondienste vor, die über das Internet erbracht werden.

Abschnitt 40-21-82, Code of Ala. 1975, erlaubt es Anbietern von Telefondienstleistungen, steuerpflichtige und nicht steuerpflichtige Dienstleistungen in einer Rechnung zu kombinieren oder zu bündeln und dem Kunden die Steuer auf die steuerpflichtigen Gebühren in Rechnung zu stellen.

Voice over Internet Protocol (VoIP) und jede andere Form der Telefonie und ähnliche Dienste, die das Internetprotokoll nutzen, fallen nicht unter das Bundesmoratorium. Diese Arten von Telefonie- und Telekommunikationsdiensten unterliegen weiterhin der Alabama Utility Telecommunications Services Tax.

Mit Wirkung vom 30. November 2018 hat die Bundesregierung ihr Kreditkartenprogramm aktualisiert. Die General Services Administration (GSA) hat im Rahmen des Programms namens GSA SmartPay® 3 Verträge mit der Citibank und der US Bank abgeschlossen.(www.gsa.gov/gsasmartpay) Die folgenden Informationen sollen den Anbietern in Alabama dabei helfen, festzustellen, ob für Transaktionen, die mit GSA SmartPay® 3-Karten bezahlt werden, Steuern anfallen oder nicht.

Das GSA SmartPay® 3-Programm bietet vier Geschäftsbereiche (Kartentypen): Einkauf, Reisen, Fuhrpark und Integriert (umfasst Fuhrpark-, Reise- und/oder Einkaufsfunktionen und bietet eine einzige Karte für alle Einkäufe). Diese Karten/Konten können zentral abgerechnete Konten (CBAs) oder individuell abgerechnete Konten (IBAs) sein.

Zentral abgerechnete Konten (CBAs) sind Kreditkartenkonten, bei denen alle Gebühren direkt dem Bund in Rechnung gestellt und vom Bund direkt an die ausstellende Bank bezahlt werden. (Auf Kreditkartenkäufe, die dem Bund zentral in Rechnung gestellt und von ihm bezahlt werden, fällt keine Umsatzsteuer an. Auf Beherbergungsgebühren, die zentral über den Bund abgerechnet und von ihm bezahlt werden, wird keine Steuer fällig).

Individuell abgerechnete Konten (IBAs) sind Kreditkartenkonten, bei denen die Gebühren direkt vom Karteninhaber/Bundesbediensteten an die ausstellende Bank gezahlt werden; der Bundesbedienstete erhält dann eine Erstattung von der Regierung. (Die Umsatzsteuer und die Beherbergungssteuer werden bei Kreditkartentransaktionen fällig, bei denen die Einkäufe oder die Kosten für die Beherbergung den Bundesbediensteten in Rechnung gestellt und von ihnen bezahlt werden, die dann von der Bundesregierung erstattet werden).

Steuerbegünstigte Reisekonten (CBA/IBA) sind Kreditkartenkonten, bei denen Gebühren für Mietwagen und Unterkünfte direkt von der Bundesregierung an die ausstellende Bank gezahlt werden und Gebühren für reisebezogene Einkäufe wie Mahlzeiten und Nebenkosten direkt vom Karteninhaber/Bundesbediensteten an die ausstellende Bank gezahlt werden; der Bundesbedienstete erhält dann eine Erstattung von der Regierung. (Umsatzsteuer und Beherbergungssteuer sind bei Kreditkartentransaktionen fällig, wenn die Käufe oder Gebühren den Bundesbediensteten in Rechnung gestellt und von ihnen bezahlt werden, die dann von der Bundesregierung erstattet werden).

  • Einkaufskarten sind für den Kauf von allgemeinen Waren und Dienstleistungen bestimmt. Alle GSA SmartPay® 3-Einkaufskarten der Bundesregierung werden zentral abgerechnet. Daher sind Transaktionen, die mit dieser Karte bezahlt werden, von der Steuer befreit.
  • Flottenkarten sind für den Kauf von Kraftstoff und Zubehör für Regierungsfahrzeuge bestimmt. Alle GSA SmartPay® 3 Fleet-Karten der Bundesregierung werden zentral abgerechnet. Käufe von Sachgütern, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind von der Verkaufssteuer befreit. Der Kauf von Kraftstoff, der mit dieser Karte bezahlt wird, ist jedoch nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.
  • Reisekarten dienen zur Bezahlung von Reisekosten im Zusammenhang mit offiziellen Regierungsreisen (Flug, Hotel, Mahlzeiten, Nebenkosten). GSA SmartPay® 3 Travel Cards der Bundesregierung können zentral oder individuell abgerechnet werden. Die Reisekarte verwendet die sechste Ziffer der Kontonummer, um festzustellen, ob es sich um ein zentral abgerechnetes Konto oder um ein individuell abgerechnetes Konto handelt. Wenn die sechste Ziffer 1, 2, 3 oder 4 ist, werden die Transaktionen mit der Travel Card dem Bundesbediensteten individuell in Rechnung gestellt und unterliegen daher den geltenden Steuern. Siehe die nachstehende Tabelle.
  • Integrierte Karten - Zwei oder mehr Geschäftsbereiche (Kartenarten), deren Prozesse in eine Karte integriert sind.
    • Alle Transaktionen des Typs "Flotte" und "Kauf" auf einer integrierten GSA SmartPay® 3-Karte werden zentral abgerechnet. Käufe von Sachgütern, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind von der Verkaufssteuer befreit. Käufe von Kraftstoff, die mit dieser Karte bezahlt werden, sind jedoch nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.
    • Reisefunktionen auf einer GSA SmartPay® 3 integrierten Karte können zentral oder individuell abgerechnet werden. Die Nummerierungsstruktur für integrierte Karten zur Unterscheidung zwischen zentral und/oder individuell abgerechneten Transaktionen wird für jede Behörde/Organisation, die die integrierte Karte verwendet, spezifisch sein. Diese Informationen werden auf der GSA SmartPay®-Website(www.gsa.gov/gsasmartpay) bereitgestellt, sobald sie verfügbar sind.

Innenministerium: Mit Ausnahme des Kaufs von Mahlzeiten und Reisenebenkosten, die einzeln abgerechnet werden und der Umsatzsteuer unterliegen, werden die mit der integrierten Karte des Innenministeriums bezahlten Transaktionen zentral abgerechnet und sind von der Umsatzsteuer befreit. Der Kauf von Kraftstoff, der mit dieser Karte bezahlt wird, ist nicht von der staatlichen Kraftstoffverbrauchssteuer befreit.

Die GSA SmartPay® 3 Charge Cards des Innenministeriums sind an ihren eindeutigen Präfixen und Kontonummern, dem von der Regierung entworfenen Design und der Aufschrift zu erkennen, die angibt, dass die Karte für offizielle Transaktionen für die US-Regierung bestimmt ist. Die Kontonummern der integrierten Karten des Innenministeriums beginnen mit 5568 26.

Kaufen Sie
Reisen
Flotte
     
Vorwahl (1. vier Ziffern)
4614 - Visum
4715 - Visum
4716 - Visum
5565 - MasterCard
5568 - Meisterkarte
4614 - Visum
4615 - Visum
4716 - Visum
4486 - Visum
5565 - MasterCard
5568 - Meisterkarte
4614 - Visum
4486 - Visum
5563 - Meisterkarte
5565 - Meisterkarte
5568 - Meisterkarte
5565 - WEX
6900 - WEX
7071 - WEX
7088 - Voyager
6. Stelle
NA
0
CBA
1
IBA
2 - 4
IBA
5
CBA/IBA*
6 - 9
CBA
NA

*Käufe mit der Tax Advantage-Karte werden zentral für Übernachtungen und Mietwagenkosten und individuell für Mahlzeiten und Nebenkosten abgerechnet.

Mit der Bulk-Upload-Methode können Sie für jede Steuerart eine durch Komma getrennte Textdatei erstellen, die die Erklärungs- und Zahlungsinformationen Ihres Kunden enthält, die Sie in das System hochladen. Diese Dateien können mit einem Tabellenkalkulationsprogramm (z. B. Excel) erstellt und als kommagetrennte Textdatei mit der Dateierweiterung .txt oder .csv gespeichert werden. Für jede Steuerart ist eine eigene Datei mit den folgenden Layouts erforderlich. Hinweis: Wenn bei der Erstellung der Datei eine Kopfzeile verwendet wird, sollte diese vor dem Hochladen entfernt werden, da das System den Import mit der ersten Zeile der Datei beginnt. Erfahren Sie mehr über Bulk Filing

Bevor Sie die Steuererklärungsdaten Ihres Kunden über das Steuererklärungsformular eingeben können, muss Ihr Kunde zunächst sein Konto so einstellen, dass es Anmeldungen Dritter zulässt. Dann müssen Sie das Konto Ihres Kunden zu Ihrer Kontoliste hinzufügen, indem Sie sich bei MAT anmelden und auf den Link "Zugang zu einem anderen Konto hinzufügen" auf der linken Seite des Startbildschirms klicken. Anschließend müssen Sie die Steuernummer Ihres Kunden, die E-File Anmelde-ID, den E-File Zugangscode und das Passwort für Dritte eingeben, das Ihr Kunde bei der Einrichtung seines MAT-Profils für die Anmeldung durch Dritte festgelegt hat. Sobald das Konto hinzugefügt wurde, können Sie darauf zugreifen, indem Sie auf den Link Kontonummer in der Kontenliste klicken.

Die Masseneinreichung ist eine Methode für Steuerberater, die die Steuererklärungen mehrerer Kunden in einer einzigen Datei hochladen. Um den Status "Third Party/Bulk Filing" zu erhalten, müssen Sie den Antrag auf "Third Party/Bulk Filing" einreichen. Nach der Genehmigung erhalten Sie ein "Agent"-Konto, mit dem Sie sich im MAT-System anmelden können. Mit einem Agenten-Konto und der Zustimmung Ihres Kunden können Sie mit einem einzigen Login im Namen Ihres Kunden Steuererklärungen einreichen und Zahlungen leisten. Es gibt zwei Optionen für die Einreichung und Zahlung von Steuererklärungen mit Ihrem MAT-Login. Sie können die Informationen auf dem Erklärungsformular für jedes Konto Ihres Kunden eingeben oder Sie können Textdateien nach Steuerart erstellen, die die Erklärungs- und Zahlungsinformationen Ihres Kunden enthalten und in das System hochgeladen werden.

Geben Sie Ihre Bankdaten auf der Zahlungsseite ein:

  • Girokonto oder Sparkonto: Wählen Sie aus, ob Ihr Bankkonto ein Giro- oder ein Sparkonto ist.
  • Bankleitzahl: Geben Sie die Routingnummer Ihrer Bank ein.
  • Kontonummer (nur Zahlen): Geben Sie Ihre Bankkontonummer ein. Achten Sie besonders darauf, dass Sie Ihre Kontonummer vollständig und korrekt eingeben. Überprüfen Sie die von Ihnen eingegebene Nummer, bevor Sie die Zahlung genehmigen. Die Eingabe einer falschen Bankkontonummer und/oder die Eingabe von Alpha-Zeichen kann dazu führen, dass die Zahlung abgelehnt wird und Ihrem Unternehmen Strafgebühren und Zinsen auferlegt werden.

Hinweis: Wenn Sie eine Lastschriftsperre auf Ihrem Bankkonto haben, teilen Sie Ihrer Bank bitte die folgenden Informationen mit, damit Ihre Bank die Steuerzahlung(en) ohne Ablehnung bearbeiten kann:

ADORCCD000 (Company ID #) für Alabama Department of Revenue Zahlungen
2621862182  für Firmen-ID-Nummern für selbstverwaltete Zahlungen der Gerichtsbarkeit

Zahlungsdatum: Das Zahlungsdatum ist das Datum, an dem die Zahlung an Ihre Bank gesendet wird. Dieses Datum ist standardmäßig das aktuelle Datum, wenn die Zahlung vor 16:00 Uhr CST autorisiert wird, oder der nächste Tag, wenn die Zahlung nach 16:00 Uhr CST autorisiert wird. Das Zahlungsdatum kann bearbeitet werden, wenn Ihre Zahlung für eine aktuelle Steuererklärung vor dem Fälligkeitsdatum der Überweisung veranlasst wird. In diesem Fall können Sie Ihre Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum der Überweisung einlagern.

Wenn Sie möchten, dass die Zahlung erst am Fälligkeitstag von Ihrem Bankkonto abgebucht wird, müssen Sie das Feld Zahlungsdatum bearbeiten und dieses Datum eingeben. Sie können dieses Datum auf ein beliebiges Datum zwischen dem Standard-Zahlungsdatum und dem Fälligkeitsdatum der Überweisung ändern. Wenn Sie kein späteres Datum auswählen, wird die Zahlung am nächsten Werktag von Ihrem Bankkonto abgebucht und direkt an die unter Anweisung zahlen an aufgeführte(n) staatliche(n) Stelle(n) gezahlt.

Fälligkeitsdatum: Das Fälligkeitsdatum ist das letzte Datum, an dem die Zahlung fällig ist, bevor sie als verspätet gilt. BITTE BEACHTEN SIE: Damit eine EFT-Zahlung als rechtzeitig gezahlt gilt, muss sie bis 16:00 Uhr CST am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Mittel dem Staat am ersten Bankarbeitstag nach dem Fälligkeitsdatum sofort zur Verfügung stehen.

Fälligkeitsdatum der Überweisung: Das Fälligkeitsdatum der Überweisung ist das Datum, an dem Sie die Steuererklärung einreichen müssen, damit die EFT-Zahlung als fristgerecht gezahlt gilt. HINWEIS: Damit eine EFT-Zahlung als rechtzeitig gezahlt gilt, muss sie bis 16:00 Uhr CST am oder vor dem Fälligkeitsdatum übermittelt werden, damit die Mittel dem Staat am ersten Bankarbeitstag nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung sofort zur Verfügung stehen.

Vorzeitige Einreichung und Zahlung sowie Einlagerung der Zahlung: Wenn Sie Ihre Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum leisten, wird die Zahlung am nächsten Arbeitstag von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sie können Ihre Zahlung jedoch bis zum Fälligkeitsdatum einlagern, so dass die Zahlung erst zu dem von Ihnen angegebenen Datum von Ihrem Bankkonto abgebucht wird.

Wenn Sie möchten, dass die Zahlung erst am Fälligkeitsdatum von Ihrem Bankkonto abgebucht wird, müssen Sie das Feld Zahlungsdatum bearbeiten und dieses Datum eingeben. Sie können dieses Datum auf ein beliebiges Datum zwischen dem Standard-Zahlungsdatum und dem Fälligkeitsdatum der Überweisung ändern. Wenn Sie kein späteres Datum auswählen, wird die Zahlung am nächsten Werktag von Ihrem Bankkonto abgebucht und direkt an die unter Zahlungsanweisung an aufgeführte(n) staatliche(n) Stelle(n) gezahlt.

Verspätete Einreichung und Zahlung: Wenn Ihre Steuererklärung und die Zahlung nicht rechtzeitig eingereicht und gezahlt wurden, werden Ihnen die entsprechenden Zinsen und Strafen in Rechnung gestellt. Sie können das Feld Zahlungsdatum für verspätete Zahlungen nicht bearbeiten. Die Zahlung wird am nächsten Werktag nach dem Zahlungsdatum von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Zahlen Sie an die Bestellung von:

  • Zahlungen an das Finanzamt von Alabama: Zahlungen an das Alabama Department of Revenue werden direkt auf das Bankkonto des Staates Alabama überwiesen.
  • Zahlungen an selbstverwaltete Gerichtsbezirke: Zahlungen an selbstverwaltete Gerichtsbarkeiten werden verarbeitet und auf das Bankkonto der selbstverwalteten Gerichtsbarkeiten und NICHT auf das Bankkonto des Bundesstaates Alabama überwiesen. Sie können EFT-Zahlungen an selbstverwaltete Gerichtsbarkeiten über dieses System nicht mehr stornieren, sobald die Meldung mit der Zahlung verarbeitet wurde.

Der Betrag: Der Zahlungsbetrag, der von Ihrem Bankkonto abgebucht wird.

Klicken Sie auf die Schaltfläche Weiter, um die Zahlung zu überprüfen. Klicken Sie nach der Überprüfung auf die Schaltfläche Autorisieren, um die Zahlung einzuleiten und Ihre Bestätigungsnummer zu erhalten.

Jede Erweiterung eines qualifizierten bestehenden Industriegrundstücks, bei der der zu investierende Betrag mindestens 30 % der ursprünglichen Kosten des bestehenden Grundstücks, Gebäudes und der Ausrüstung oder 2.000.000 USD beträgt.

Zugang zu Referenzmaterialien zur Unternehmensbesteuerung 

Der private Nutzer sollte innerhalb von 90 Tagen nach Gewährung der Steuerermäßigung eine Kopie der unterzeichneten Ermäßigungsvereinbarung, einen beglaubigten Beschluss der öffentlichen Einrichtung, den kombinierten Antrag auf Steuerermäßigung (Formular CO:CAA) und das Antragsformular für die Bescheinigung der Steuerbefreiung (Formular ST:EX-A2) an das Finanzministerium unter folgender Adresse senden: Alabama Department of Revenue, Commissioner's Office, ATTN: Abatement Program Director, P.O. Box 327001, Montgomery, AL 36132-7001. Erfahren Sie mehr über Abatement-Verfahren

Die Ermäßigungen können von der Regierung gewährt werden:

  • eine Gemeinde für privat genutztes gewerbliches Eigentum, das sich innerhalb der Grenzen der Gemeinde oder innerhalb der Polizeigerichtsbarkeit der Gemeinde befindet
  • ein Landkreis für privat genutztes gewerbliches Eigentum, das sich im Landkreis und nicht in einer Gemeinde oder deren Polizeigewalt befindet, es sei denn, das Leitungsorgan der Gemeinde hat dem zugestimmt
  • eine öffentliche Industriebehörde für privat genutztes gewerbliches Eigentum, das im Zuständigkeitsbereich der öffentlichen Industriebehörde liegt

Gemäß Rule 810-6-1-.178 unterliegen die Transportkosten der Verkaufs- oder Nutzungssteuer, wenn die Lieferung mit dem eigenen Fahrzeug des Verkäufers oder mit von ihm geleaster Ausrüstung erfolgt. Erfolgt die Lieferung durch einen gewöhnlichen Spediteur oder den U.S. Postal Service, so unterliegen die Transportkosten nicht der Verkaufs- oder Nutzungssteuer, wenn sie als separater Posten in Rechnung gestellt und direkt oder indirekt vom Käufer bezahlt werden. Um von der Steuerbemessung ausgenommen zu werden, müssen diese Transportkosten von anderen Kosten getrennt und identifizierbar sein.

Loggen Sie sich in Ihr My Alabama Taxes (MAT) Konto ein und senden Sie eine Anfrage, indem Sie auf das entsprechende Steuerkonto klicken. Klicken Sie dann auf den Link "Eine Frage stellen" im Abschnitt "Ich möchte". Sie müssen eine stichhaltige Erklärung abgeben, warum Sie eine Befreiung beantragen. Ihr Konto wird geprüft, und ein Mitarbeiter wird Ihnen antworten.

Loggen Sie sich in Ihr My Alabama Taxes (MAT) Konto ein und senden Sie eine Anfrage, indem Sie auf das Umsatzsteuerkonto klicken. Klicken Sie dann auf den Link "Eine Frage stellen" im Abschnitt "Ich möchte". Vergessen Sie nicht, das Datum anzugeben, an dem das Unternehmen geschlossen wurde. Bitte beachten Sie, dass Konten nicht über den aktuellen Fälligkeitszeitraum hinaus zurückdatiert werden können und alle rückständigen Steuererklärungen eingereicht werden müssen.

Wenn Sie lediglich die Postanschrift oder eine Standortadresse ändern möchten, loggen Sie sich in Ihr My Alabama Taxes (MAT)-Konto ein, klicken Sie auf den blauen Hyperlink "Adresse" in der Mitte der Seite und folgen Sie den Anweisungen. Es wird eine Web-Anfrage an die Entity Registration (ERU) gesendet. Die ERU wird Ihnen innerhalb von 2 bis 3 Tagen eine aktualisierte Lizenz ausstellen, falls zutreffend, andernfalls werden Ihre Kontoinformationen einfach aktualisiert. Sie können die Aktualisierungen in MAT innerhalb von 2 bis 3 Tagen überprüfen.

Wenn Sie den Handelsnamen oder den Namen Ihres Unternehmens ändern, ändert sich Ihre Umsatzsteuernummer nicht - Sie müssen sich mit dem ADOR unter der Nummer 242-1490 in Verbindung setzen oder Sie können dem ADOR die Änderung per E-Mail mitteilen, damit ein Vermerk über die Änderung des Handelsnamens oder des Namens des Unternehmens gemacht werden kann. Wird die Änderung jedoch als Änderung der juristischen Person angesehen, werden neue Nummern zugeteilt. Wenn Sie z. B. von einem Einzelunternehmen zu einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wechseln, ist dies eine Änderung der Rechtsform. Es ist ein neuer Antrag erforderlich, und es wird eine neue Umsatzsteuernummer vergeben. Sie können den Antrag elektronisch ausfüllen HIER

  • Verkauf von steuerbefreiten Artikeln: Einige der häufigsten Artikel, die von der Steuer befreit sind, sind: verschreibungspflichtige Medikamente, Benzin und Motoröl (Kerosin und Heizöl sind steuerpflichtig), Düngemittel/Insektizide/Fungizide, wenn sie für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, Saatgut für Pflanzzwecke, Futtermittel für Vieh und Geflügel (ausgenommen zubereitetes Futter für Hunde und Katzen), Küken und Küken, Vieh, Verkäufe an den U.S., Staat Alabama und andere Regierungsbehörden des Staates Alabama, Arbeit zur Reparatur oder Installation von Gegenständen ist von der Steuer befreit, solange sie als separater Posten auf der Rechnung des Kunden ausgewiesen wird (Arbeit zur Herstellung eines Gegenstands ist nicht befreit). Hinweis: Zigaretten und Bier sind nicht von der Verkaufs- oder Nutzungssteuer befreit.
  • Verkäufe an steuerbefreite Organisationen: Verkäufe, die direkt an die Bundesregierung, den Bundesstaat Alabama sowie an Landkreise und Städte innerhalb des Bundesstaates getätigt werden; Verkäufe, die direkt an Schulen (nicht an Kindertagesstätten) innerhalb des Bundesstaates getätigt werden; Verkäufe, die an Krankenhäuser und Pflegeheime getätigt werden, die sich im Besitz von Städten und Landkreisen befinden und von diesen betrieben werden; Verkäufe, die an einige gemeinnützige Organisationen getätigt werden, die von der Legislative des Bundesstaates Alabama ausdrücklich von der Steuer befreit wurden - Beispiele hierfür sind unter anderem die Alabama Sheriffs Boys Ranch, Boy Scouts & Girl Scouts of America. Hinweis: Nicht alle gemeinnützigen Organisationen sind von der Steuer befreit.
  • Mit Lebensmittelmarken bezahlte Verkäufe: Die Befreiung gilt nur für Artikel, die tatsächlich mit Lebensmittelmarken gekauft werden. Alle anderen Einkäufe von Teilnehmern am Lebensmittelmarkenprogramm unterliegen weiterhin der Umsatzsteuer.
  • Großhandelsverkäufe (Verkäufe zum Wiederverkauf): Verkäufe an lizenzierte Einzelhändler, Jobber, Händler oder andere Großhändler zum Wiederverkauf.

Wenn die rechtlichen Eigentumsverhältnisse an den Standorten identisch sind, wird nur eine Umsatzsteuernummer vergeben. Die Verkäufe sollten zusammengefasst und in einer einzigen Erklärung gemeldet werden.

Dies gilt auch, wenn der Standort in einer Gemeinde und/oder einem Landkreis liegt, die bzw. der vom Staat verwaltet wird; in diesem Fall wird vom Staat nur eine lokale Steuernummer vergeben. Liegt der Standort in einer Gemeinde und/oder einem Landkreis, die bzw. der nicht vom Staat verwaltet wird, müssen Sie sich an die Gemeinde oder deren Steuerverwaltung wenden, um eine lokale Steuernummer zu beantragen. Zugang zu den Kontaktinformationen der lokalen Behörden

Nein. Religiöse Organisationen und Einrichtungen, einschließlich Kirchen, kirchliche Krankenhäuser usw., sind nicht von der Zahlung von Umsatz- und Nutzungssteuern befreit.

Nein. Wohltätige und gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen sind per se nicht von der Verkaufs- und Nutzungssteuer befreit. Einige gemeinnützige und wohltätige Organisationen können jedoch durch besondere, vom Gesetzgeber verabschiedete Gesetze von der Verkaufs- und/oder Nutzungssteuer befreit werden (siehe Regel 810-6-3-.07.05).

Ja. Sobald ein Konto für Ihr Unternehmen eingerichtet wurde, muss unabhängig von der Art des Steuerkontos für jeden Monat eine Steuererklärung abgegeben werden, auch wenn keine Steuern fällig sind.

Möglicherweise müssen Sie auch eine staatliche/bezirkliche Geschäftslizenz (d.h. eine Privileg-Lizenz) erwerben. Bitte wenden Sie sich an das Büro des Nachlassrichters in dem Bezirk, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist. Möglicherweise müssen Sie auch eine städtische Geschäftslizenz von der Stadt erwerben, in der Ihr Unternehmen ansässig ist. Erfahren Sie mehr über Geschäftslizenzen

Kfz-Großhändler benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, um ihre Master Dealer License zu erhalten und zu behalten. Andere Großhandelsunternehmen benötigen keine Umsatzsteuernummer; Sie können sich jedoch an die Abteilung für die Verwaltung der Umsatz- und Gebrauchssteuer oder an ein Steuerzahler-Service-Center wenden, um festzustellen, ob eine Freistellungsbescheinigung, eine Verbrauchssteuernummer oder eine andere Registrierung erforderlich ist.

Steuerzahler, die Bier, Wein und Tabakwaren verkaufen, müssen bei der Registrierung für eine neue oder die Erneuerung einer Alabama-Verkaufssteuerlizenz eine einmalige Bürgschaft erwerben. Die Bürgschaft beläuft sich auf 25.000 Dollar und muss für einen Zeitraum von zwei Jahren aufrechterhalten werden.

Die Bürgschaft für die Umsatzsteuer (S&U:BOND) und die Anweisungen zum Ausfüllen der Bürgschaft für die Umsatzsteuer (S&U:BOND Inst) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums HIER

Steuerzahler, die kein Bier, keinen Wein und keine Tabakwaren verkaufen, brauchen keine Bürgschaft zu stellen.

Sie können ein Steuerkonto auf myalabamataxes.alabama.gov beantragen. Lesen Sie vor der Anmeldung die Anweisungen, damit Sie die für die Anmeldung erforderlichen Informationen bereithalten. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie am Ende des Vorgangs auf die Schaltfläche "I Agree" (Ich stimme zu) und Sie erhalten eine Bestätigungsnummer. Wenn es keine Probleme mit dem Antrag gibt und Sie die E-Mail-Option gewählt haben, sollten Sie Ihre Kontonummer innerhalb von zwei bis drei Tagen erhalten. Die Lizenz wird Ihnen später per Post zugeschickt. Lesen Sie die Anweisungen für die Registrierung von Entitäten

Andere Kontonummern, die Sie möglicherweise benötigen, wie z. B. die Mietsteuer, die Beherbergungssteuer, die Nutzungssteuer für Verkäufer, die Nutzungssteuer für Verbraucher, die Steuer für Mobilfunkdienste, die Nutzungssteuer für Versorgungsdienste, die Bruttoerlössteuer für Versorgungsunternehmen, die Verbrauchssteuer für Versorgungsunternehmen, die Steuer für pharmazeutische Anbieter, die Privilegsteuer für Pflegeheime in Alabama und die Einkommenssteuerabzugssteuer, können über das Online-Verfahren beantragt werden. Zugang zu Referenzmaterialien zur Unternehmenssteuer