Um vom IRS vorgenommene Änderungen zu melden, muss eine Körperschaft ein geändertes Formular ET-1 für den betreffenden Steuerzeitraum einreichen. Die folgenden Informationen MÜSSEN der geänderten Erklärung beigefügt werden (siehe oben und Verordnung 810-3-40-.01(4)):
- Eine vollständige Kopie des vom IRS erstellten Abschlussberichts des Steuerberaters (RAR), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Formulare 4549-A, 4549-B und Formular 870,
- eine Kopie des Formulars ET-1/ET-1C in der ursprünglich eingereichten Fassung und
- Bundesformular in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
- Ist das Finanzinstitut Teil einer konsolidierten Gruppe, sind zusätzlich zu den obigen Angaben die folgenden Informationen erforderlich:
- Eine Auflistung der IRS-Anpassungen, die bei jedem Unternehmen des Konzerns vorgenommen wurden,
- Eine Kopie des Bundesformulars 851, Verzeichnis der Zugehörigkeiten,
- eine Kopie der Gewinn- und Verlustrechnung für jedes Unternehmen und
- Eine Kopie der konsolidierten Federal 1120 in der ursprünglich eingereichten und/oder geänderten Fassung.
Führt die IRS-Prüfung zu einer Rückerstattung, muss der Antrag auf Rückerstattung innerhalb eines Jahres ab dem Datum der endgültigen Feststellung der IRS-Prüfung gestellt werden. Wenn die Prüfung zu einer zusätzlichen Steuerschuld führt, kann die Behörde die zusätzliche Steuer innerhalb eines Jahres nach der Benachrichtigung der Behörde festsetzen.