Ein Altfahrzeug (Totalschaden) liegt vor, wenn eine Versicherungsgesellschaft oder eine andere Person einen Schaden an einem Fahrzeug bezahlt oder anderweitig ausgleicht und der Schaden an dem Fahrzeug mindestens 75 Prozent des fairen Verkaufswerts des Fahrzeugs vor der Beschädigung beträgt, wie er in einer aktuellen Ausgabe einer national anerkannten Zusammenstellung von Verkaufswerten, einschließlich automatisierter Datenbanken, angegeben ist.