Das Gesetz schreibt vor, dass die Eigentümer oder ihre Bevollmächtigten bis spätestens 31. Dezember beim Finanzamt vorstellig werden müssen, um eine neue Veranlagung zu unterzeichnen, in der alle Verbesserungen an ihrem Eigentum oder die Entfernung von Strukturen oder Merkmalen am oder vor dem 1. Oktober des betreffenden Jahres offiziell gemeldet werden. Beispiele für Verbesserungen, die gemeldet werden sollten, sind: neue Gebäude oder Anbauten, Swimmingpools, umfangreiche Reparaturen, Umgestaltungen oder Renovierungen, Hinzufügen eines Kamins, eines zusätzlichen Bades, einer Terrasse, eines Decks, eines Carports, einer Garage usw. Für Dinge wie die Neueindeckung des Daches, kleinere Reparaturen und Malerarbeiten (normale Instandhaltungsarbeiten) ist jedoch keine Neueinschätzung erforderlich.