Wenn ein Händler- oder Hersteller-Kennzeichen verloren geht oder gestohlen wird, muss dies den Strafverfolgungsbehörden gemeldet und ein Bericht zu Prüfzwecken geführt werden.
Wenn ein Kennzeichen so beschädigt wird, dass es nicht mehr lesbar ist, muss das Kennzeichen an ALDOR zurückgegeben werden, und ein Ersatzkennzeichen wird gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt (§40-12-265, Code of Ala. 1975).
Wenn ein Händler ein Fahrzeug aus dem Bestand nimmt, muss er ein Alabama-Kennzeichen erwerben und das Fahrzeug registrieren.
Kraftfahrzeughändler-, Motorradhändler- und Hersteller-Kennzeichen dürfen nicht anstelle von regulär ausgestellten Kennzeichen verwendet werden, um die Registrierungs- und Ad-Valorem-Steueranforderungen zu umgehen.