Nein. Das Finanzamt von Alabama erhebt keine Gebühr. Das U.S. Department of the Bureau of the Fiscal Service-Debt Management erhebt jedoch eine Gebühr ($22,58) für die Verrechnung von Bundessteuerrückerstattungen zur Begleichung von Steuerschulden. Das Bureau of Fiscal Service-Debt Management wird diese Gebühr abziehen, bevor es die Gelder an das Alabama Department of Revenue weiterleitet.