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Memo 2017-010 Gesetzgebung mit Wirkung zum 1. August 2017

Kategorie
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Posted: July 7, 2017

MEMORANDUM 2017-010
AN: Beamte der Zulassungsstelle
GEGENSTAND: Gesetzgebung mit Wirkung zum 1. August 2017
Das Gesetz 2017-242 wurde am 9. Mai 2017 von Gouverneur Ivey in Kraft gesetzt. Dieses Memorandum befasst sich mit den Bestimmungen des Gesetzes, die am 1. August 2017 in Kraft treten.
- Abschnitt 32-6-63, Code of Alabama 1975, wurde geändert, um die Jahres- und Monatsvalidierungsaufkleber zu kombinieren. Dadurch wird die neue Lösung für den Druck von Zulassungsbescheinigungen unterstützt, die das Ministerium bis zum Ende dieses Jahres einführen möchte.
- Die Abschnitte 32-6-65; 40-12-253; & 40-12-260, Code of Alabama 1975, wurden geändert, um den Zulassungsbeamten die Möglichkeit zu geben, den Registranten Registrierungsquittungen in einem greifbaren oder elektronischen Format auszustellen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Registrierungspflichtige den Strafverfolgungsbehörden nun Registrierungsquittungen entweder in greifbarem oder elektronischem Format (z.B. Mobiltelefon oder ein anderes elektronisches Gerät) vorlegen können, und zwar auf dieselbe Weise, wie ein Versicherungsnachweis gemäß Abschnitt 32-7A-6(i), Code of Alabama 1975, vorgelegt werden kann. Das Gesetz legt ferner fest, dass die Verwendung des elektronischen Geräts zur Anzeige des Nachweises einer
Registrierungsbelegs keine Zustimmung für Strafverfolgungsbehörden oder andere Regierungsangestellte zum Zugriff auf andere Inhalte auf dem elektronischen Gerät darstellt. Das Gesetz sieht auch vor, dass jeder Strafverfolgungsbeamte oder andere Regierungsangestellte, dem ein elektronisches Gerät vorgelegt wird, durch die Bestimmungen zur souveränen Immunität in Abschnitt 36-1-12, Code of Alabama 1975, für Schäden an dem elektronischen Gerät geschützt ist, die aus Handlungen resultieren, die beim Betrachten des Geräts vorgenommen wurden.
- Abschnitt 32-6-211, Code of Alabama 1975, wird dahingehend geändert, dass Händler, die als Beauftragte des Ministeriums benannt sind, vorübergehende Kennzeichen an Besitzer von Kraftfahrzeugen ausstellen dürfen, die in Alabama dauerhaft zugelassen sind.
- Abschnitt 32-7A-17, Code of Alabama 1975, wurde dahingehend geändert, dass Beamte der Zulassungsbehörde bei der Erstzulassung oder Umschreibung eines Kraftfahrzeugs den nicht abgelaufenen staatlichen Führerschein oder Personalausweis eines jeden Zulassungsinhabers einholen müssen. Es wurde ein Passus hinzugefügt, der klarstellt, dass die Überprüfung solcher Dokumente NICHT für die Erneuerung der Kraftfahrzeugzulassung erforderlich ist.
- Abschnitt 40-12-260, Code of Alabama 1975, wurde geändert, um klarzustellen, dass ein überlebender Ehegatte innerhalb von 20 Tagen, nachdem er das Eigentum an einem Fahrzeug von einem verstorbenen Ehegatten erhalten hat, eine Eigentumsurkunde auf seinen Namen beantragen muss. Dieser Abschnitt wurde auch geändert, um klarzustellen, dass das Nummernschild und die Zulassung widerrufen werden, wenn ein Zulassungsinhaber ein Fahrzeug veräußert und kein anderes Fahrzeug erwirbt und die Zulassung überträgt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter tags@revenue.alabama.gov oder 334-242-9000.
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