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MEMO 2019-006 Änderungen in der Gesetzgebung

Kategorie
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Posted: November 12, 2019

MEMORANDUM 2019-006

AN: Zulassungsbeamte und Verkäufer
VORLAGE: Änderungen in der Gesetzgebung

Als Folgemaßnahme zum Rebuild Alabama Act Memo(https://revenue.alabama.gov/news/memo-rebuild-alabama-act/) müssen nun die folgenden Kraftstoffarten in den Kfz-Zulassungsunterlagen angegeben werden (außer bei Anhängern):

G - Gas
D - Diesel
E - Elektro
H - Hybrid
P - Plug-in
C - CNG
L - LNG
O - Sonstige

Darüber hinaus hat das AGO ein Rechtsgutachten(https://www.alabamaag.gov/Documents/opin/2020-005.pdf) über die Verteilung der im Rahmen des Rebuild Alabama Act gesammelten Mittel erstellt.

Ein Unterausschuss des Legislative Oversight Committee on License Plates hat festgelegt, welche Kennzeichen unter die Opt-In/Out-Bestimmungen des Gesetzes 2018-005 fallen. Darüber hinaus wurden mehrere andere Änderungen an der Registrierungsvalidierung vorgenommen, um Probleme zu beheben, die sich im Registrierungsfehlerbericht widerspiegeln.

Das Gesetz 2019-305 (in Kraft getreten am 1. August 2019) ändert Abschnitt 32-6-67, Code of Ala. 1975, um zu ermöglichen, dass personalisierte Nummernschilder, deren Ausgabe verweigert oder von der Abteilung widerrufen wurde, beim Bezirksgericht des Bezirks, in dem das Kraftfahrzeug registriert ist, angefochten werden können.

Das Gesetz 2019-238 (in Kraft getreten am 1. Oktober 2019) ändert die Abschnitte 32-8-2 und 32-8-34, Code of Ala. 1975, um zu ermöglichen, dass Anbieter von Titeldienstleistungen als Bevollmächtigte für benannte Beauftragte und Pfandrechtsinhaber auftreten können. Ein Titeldienstleister ist eine Person, die von der Behörde verpflichtet und ermächtigt ist, im Namen eines lizenzierten Händlers, eines Pfandgläubigers oder eines anderen Beauftragten zu handeln. Darüber hinaus verbietet das Gesetz Händlern, die als Bevollmächtigte ernannt wurden, die Bearbeitung von Anträgen auf Eigentumsübertragung im Namen eines anderen Händlers, es sei denn, beide Händler sind im Besitz desselben Unternehmens. Jeder, der kein Titeldienstleister ist und Titelanträge im Namen eines lizenzierten Händlers/Beauftragten ausfüllt, sollte einen Antrag auf Zulassung als Titeldienstleister ausfüllen. Ein Antragspaket für einen Titeldienstleister finden Sie unter: https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/TSP-Package_10-25-2019-1.pdf. Die Motor Vehicle Division sollte benachrichtigt werden, wenn Ihr Büro Kenntnis von einer Person in Ihrem Bezirk hat, die als nicht registrierter Titeldienstleister tätig ist.

Bei Fragen zu dieser Mitteilung wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000 oder MVD@revenue.alabama.gov.

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