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MEMO 2019-009 Titel Aktualisierungen der Gesetzgebung

Kategorie
Verwandte Abteilung
Posted: Dezember 16, 2019

MEMORANDUM 2019-009

AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
BETREFF: Aktualisierungen der Titelgesetzgebung

Das Gesetz 2019-238 wurde am 16. Mai 2019 unterzeichnet und trat am 1. Oktober 2019 in Kraft. Das Gesetz ändert die Abschnitte 32-8-2 und 32-8-34, Code of Ala. 1975, um es Anbietern von Titeldienstleistungen zu ermöglichen, gebundene Agenten für lizenzierte Händler, designierte Agenten und Pfandgläubiger zu werden. Darüber hinaus verbietet das Gesetz Händlern, die zu Bevollmächtigten ernannt wurden, Titelanträge im Namen eines anderen Händlers zu bearbeiten, es sei denn, beide Händler sind im Besitz desselben Unternehmens.

Jeder, der kein Titeldienstleister ist und Titelanträge im Namen eines zugelassenen Händlers/Beauftragten ausfüllt, sollte einen Antrag auf Zulassung als Titeldienstleister ausfüllen. Ein Antragspaket für einen Titeldienstleister finden Sie unter: https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/09/TSP-Package_10-25-2019-1.pdf. Bitte benachrichtigen Sie das MVD, wenn Sie Kenntnis von einer Person haben, die in Ihrem Bezirk als Titeldienstleister tätig ist und nicht als solcher zugelassen wurde.

Klarstellung, dass die zusätzliche Gebühr von $5,00 für jede Einheit (Seite) eines Fertighauses erhoben wird, die gemäß Abschnitt 32-20-20 betitelt werden muss; und

Das Gesetz 2019-239 wurde am 22. Mai 2019 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Gesetz ändert die Abschnitte 32-20-4, 32-20-20 und 32-21-20, Gesetzbuch von Ala. 1975um das Folgende zu tun:

  • Klarstellen, dass die Die zusätzliche Gebühr von $5,00 wird für jede Einheit (Seite) eines Fertighauses erhoben die gemäß Abschnitt 32-20-20 betitelt werden muss; und
  • Nicht mehr erforderlich Titel für Fertighäuser mit einem Modell des Jahres 1999 und früher.

Das Gesetz 2019-245 wurde am 23. Mai 2019 unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Das Gesetz ändert die Abschnitte 32-8-84, 32-13-2 und 32-13-3, Code of Ala. 1975, wie folgt:

  • Erhöhung der Sperrfrist für Titel-Transaktionen von 45 auf 60 Tage ab dem Datum, an dem das Fahrzeug als nicht in Anspruch genommen gemeldet wurde, es sei denn das Fahrzeug wird vom Eigentümer oder Pfandrechtsinhaber zurückgenommen oder als aufgegeben verkauft;
  • Verlangt Käufer von stillgelegten Fahrzeugen müssen eine Titelkaution hinterlegen, wenn das Fahrzeug nicht von einem Kautionsagenten verkauft wird; und
  • Verlangt Käufer von stillgelegten Fahrzeugen müssen eine Titelkaution hinterlegen, wenn der Antragsteller länger als ein (1) Jahr wartet, um den Titel für ein Fahrzeug zu beantragen, das von einem einem gebundenen Vertreter.

Gemäß der Vorschrift (810-5-75-.52) müssen Abschleppunternehmen benannte Bevollmächtigte werden und sollten ALTS für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung von Eigentumsrechten aus dem Verkauf von Altfahrzeugen nutzen.

Wenn Sie Fragen zu diesen Gesetzesänderungen haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000 oder MVD@revenue.alabama.gov.

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