MEMORANDUM 2021-010
AN: Beamte, die Nummernschilder ausstellen
BETREFF: Neuer IRP zugewiesener Erneuerungsmonat
Um sicherzustellen, dass die Registrierungen im Rahmen des Internationalen Registrierungsplans (IRP) gleichmäßig über das Registrierungsjahr verteilt werden, wird allen NEUEN IRP-Konten der Verlängerungsmonat Mai zugewiesen, und die Wertsteuer für diese Konten sollte bis zum 31. Mai eines jeden Jahres erhoben werden.
Die Mehrwertsteuer muss für jedes IRP-registrierte Fahrzeug bis zum Ende des Erneuerungsmonats erhoben werden, der dem IRP-Konto zugeordnet ist (siehe Memo 2014-19).
Für neue IRP-Konten im Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2022 wird standardmäßig der Monat Mai als Verlängerungsmonat zugewiesen.
Wenn Sie Fragen zur IRP haben, wenden Sie sich bitte an unser Büro unter 334-242-9000, Option 4.
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