MEMORANDUM 2019-001
AN: Beamte, die Kennzeichen ausstellen
VORLAGE: Strafe für die verspätete Zulassung von Kraftfahrzeugen
Die Kraftfahrzeugabteilung wurde kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Zulassungsbeamten möglicherweise auf ein früheres Memorandum der Abteilung (2006-4) berufen, das die Verhängung von Strafen für die säumige Zulassung von Anhängern gemäß Abschnitt 40-12-10(e), Code of Alabama 1975, vorsieht.
Bitte beachten Sie, dass die Strafe von fünfzehn Dollar ($15) für die verspätete Zulassung von Kraftfahrzeugen gemäß den Abschnitten 32-6-65 und 40-12-260, Code of Alabama 1975, auch für Anhänger gilt, da Anhänger in der Definition eines "Kraftfahrzeugs" gemäß Abschnitt 40-12-240(8), Code of Alabama, 1975, enthalten sind.
Die Kraftfahrzeugabteilung arbeitet an einer Änderung der Verwaltungsvorschrift 810-5-1-.211 (Straf- und Zinsgebühren bei Verzug mit der Kfz-Zulassung), um klare Richtlinien zu schaffen.
Wenn Sie Fragen zu dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte an die Kraftfahrzeugabteilung unter 334-242-9000.
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