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Neue 1099-K Einreichungsvorschrift

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Posted: February 2, 2018

Meldepflichtige Unternehmen, die die Formulare 1099-K Information Returns beim Internal Revenue Service (IRS) einreichen müssen, müssen auch ein Duplikat der Information Returns beim Alabama Department of Revenue einreichen oder ein Duplikat aller Information Returns in Bezug auf Steuerzahler oder teilnehmende Zahlungsempfänger mit einer Adresse in Alabama.
Das Wholesale to Retail Accountability Program (WRAP) wurde in der regulären Sitzungsperiode 2017 der Legislative von Alabama verabschiedet (Gesetz 2017-294). Dieses Gesetz verpflichtet Zahlungsabwicklungsstellen, Drittabwicklungsorganisationen, Vermittler elektronischer Zahlungen und Dritte, die im Namen von Zahlungsabwicklungsstellen handeln, zur Einreichung von Duplikaten des Bundesformulars 1099-K beim Finanzministerium von Alabama.
Die 1099-K-Informationserklärungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem von der IRS vorgeschriebenen Abgabetermin fällig. Die 1099-K-Informationserklärungen für 2017 sind am oder vor dem 30. April 2018 fällig.
Bitte besuchen Sie unsere Website unter www.myalabamataxes.alabama.gov, um die 1099-K-Informationen elektronisch einzureichen, oder rufen Sie 334-242-1300 an, wenn Sie Fragen zu dieser Anforderung haben.

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