Auslaufen der zusätzlichen Abgaben für die Steinkohleabgabe
Gesetz Nr. 2017-369, das am 1. August 2017 in Kraft getreten ist, erhebt eine zusätzliche Verbrauchs- und Vorzugssteuer in Höhe von zweieinhalb Cent (0,025 $) pro Tonne für jede Person, die Stein- oder Braunkohle im Untertagebau
abbaut, und fünf Cent (0,05 $) pro Tonne für Stein- oder Braunkohle, die im Tagebau abgebaut wird. Gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes laufen die zusätzlich erhobenen Steuern am 1. August 2019 aus. Mit der Steuererklärung für August 2019, die spätestens am 20. September 2019 fällig ist, beträgt die Gesamtsteuer auf in Alabama abgebaute Kohle daher 0,335 Dollar pro Tonne. Bitte loggen Sie sich in Ihr MyAlabamaTaxes (MAT) Konto ein, um die Steuererklärung abzugeben und die entsprechende Steuer bis zum Fälligkeitsdatum zu überweisen. Wenn Sie Fragen zur Kohleabschmelzungssteuer haben, besuchen Sie bitte die Website des Ministeriums unter https://www.revenue.alabama.gov/business-license/coal-severance-tax/, oder wenden Sie sich an unser Büro unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer.
Business and License Tax Division
Severance and License Section
P. O. Box 327560
Montgomery, AL 36132-7560
334-353-7827, option 5
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