Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 werden Reiseanhänger, Wohnmobile und Hausautos in die Liste der Fahrzeuge aufgenommen, die für die Ausreisebestimmungen in Frage kommen, wenn sie außerhalb von Alabama registriert oder zugelassen sind und vom Käufer innerhalb von 72 Stunden zur erstmaligen Nutzung außerhalb von Alabama exportiert oder aus Alabama entfernt werden (Abschnitt 40-23-2, Code of Alabama 1975, geändert durch Gesetz 2022-346). Um als Reiseanhänger, Wohnmobil oder Hausauto zu gelten, das zur Nutzung in einem anderen Staat registriert oder zugelassen wird, muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass er nicht in Alabama ansässig ist.
Besuchen Sie https://revenue.alabama.gov/sales-use/alabama-vehicle-drive-out-provision, um mehr über die Vehicle Drive-Out Provision von Alabama zu erfahren.
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334-242-1490