HINWEIS
AN: Alle Tabakgroßhändler, die Tabaksteuern für den Bundesstaat und die Bezirke erheben
BETREFF: Marshall County- und St. Clair County-Tabaksteuermarken
Mit Wirkung vom 1. November 2018 muss die Zigarettensteuer durch Anbringen der entsprechenden Marshall
oder St. Clair County auf allen in diesen Bezirken verkauften Zigarettenpackungen angebracht werden.
Bitte reichen Sie Ihre Bestellung für die erforderlichen Marken über https://myalabamataxes.alabama.gov/_/#1
(MAT) ab dem 24. Oktober 2018 für die Anwendung ab dem 1. November. Zigarettenpackungen
ohne den entsprechenden staatlichen Bezirksstempel werden beschlagnahmt.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Person, die für die Erstellung der monatlichen staatlich verwalteten
Tabaksteuererklärungen der Bezirke zuständig ist, diese Mitteilung erhält. Sie können sich mit der Abteilung Tabaksteuer
bei Fragen unter 334-242-9627 oder P. O. Box 327555, Montgomery, AL 36132-7555 oder
tobacco.account@revenue.alabama.gov.
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