HINWEIS
Gesetz 2019-382 - Vereinfachte Steueramnestie für Verkäufer, Schutz vor Sammelklagen und Klärung von nicht steuerpflichtigen Umsätzen
Mit Wirkung vom 5. Juni 2019 ändert das Gesetz 2019-382 den § 40-23-199, Code of Alabama, 1975, wie folgt:
- Berechtigten Verkäufern, die am Programm für vereinfachte Verkäufernutzungssteuer teilnehmen, wird eine Amnestie für nicht eingezogene vereinfachte Verkäufernutzungssteuer gewährt, die für Verkäufe an Käufer im Bundesstaat für alle Zeiträume vor dem 1. Oktober 2019 fällig gewesen sein könnte.
- Gegen einen zugelassenen Verkäufer kann vor einem Gericht dieses Bundesstaates keine Sammelklage im Namen von Kunden wegen einer überhöhten Zahlung der vereinfachten Nutzungssteuer für Verkäufer eingereicht werden.
- Klarstellung von Transaktionen, für die die vereinfachte Verkäufer-Gebrauchssteuer nicht erhoben und abgeführt werden kann. Die vereinfachte Nutzungssteuer für Verkäufer darf nicht anstelle der Verkaufs- und Nutzungssteuer erhoben und abgeführt werden, die von einem Zulassungsbeamten gemäß § 40-23-104 erhoben wird. Nicht steuerpflichtige Transaktionen für die vereinfachte Verkäufernutzungssteuer sind: Kraftfahrzeuge, Motorboote, Lkw-Anhänger, Anhänger, Auflieger, Fertighäuser und Reiseanhänger, die in diesem Bundesstaat durch den Bezirksgenehmigungsbeamten zugelassen werden müssen.
Das Gesetz 2019-382 in seiner Gesamtheit sowie weitere Informationen zum Simplified Sellers Use Tax Program finden Sie auf unserer Website: https://revenue.alabama.gov/sales-use/simplified-sellers-use-tax-ssut/.
Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung oder zum Programm für die vereinfachte Umsatzsteuer haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Umsatz- und Gebrauchssteuer unter der unten angegebenen Adresse oder Telefonnummer:
Alabama Department of Revenue
Sales and Use Tax Division
P.O. Box 327710
Montgomery, AL 36132-7710
Phone: 334-242-1490
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