Mit Wirkung vom 16. März 2020 hat Gouverneur Kay Ivey den Notstand ausgerufen, um die Auswirkungen von COVID-19 (Coronavirus) auf die Bürger von Alabama zu verringern. Um den Bedürfnissen der Großhändler, die Briefmarken benötigen, weiterhin gerecht zu werden und gleichzeitig die Belastung für die Mitarbeiter im Büro zu begrenzen, werden ab Donnerstag, dem 2. April 2020, Bestellungen für die Zigarettenmarken des Bundesstaates und der staatlich verwalteten Bezirke nur noch dienstags und donnerstags bearbeitet. Zahlungen für Barbestellungen müssen am vorhergehenden Arbeitstag bis spätestens 15:45 Uhr CST eingehen, damit das Ministerium die Bestellung rechtzeitig bearbeiten kann. Alle Bestellungen werden per FedEx verschickt. Das Gebäude bleibt für Abholbestellungen geschlossen.
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Business & License Tax Division
Tobacco Tax Section
P O Box 327555
Montgomery, AL 36132-7555
(334) 242-9627
Tobacco.Account@revenue.alabama.gov