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HINWEIS an alle Bezirksausschüsse, die vierteljährliche einheitliche Steuerausschüttungen für natürliche Mineralien erhalten

Posted: Januar 17, 2019

Der Zweck dieser Bekanntmachung ist es, den Bezirken, die einheitliche Mineralsteuerverteilungen erhalten, wichtige Informationen Mineraliensteuerausschüttungen erhalten, um den Erhalt dieser Gelder in jedem Quartal.

Abschnitt 40-13-58, Code of Alabama 1975,besagt unter anderem, dass alle Einnahmen Einnahmen aus der erhobenen Steuer abzüglich eines Betrags zur Deckung der Kosten für Verwaltung und Einziehung sowie die Hälfte aller Zinsen und Strafgelder vierteljährlich an das Verwaltungsorgan des Bezirks zu überweisen sind, aus dem das abgetrennte Material von dem das abgetrennte Material abgetrennt wurde, innerhalb von 60 Tagen nach dem Ende eines Kalenderquartals zusammen mit einem von der Behörde erstellten Bericht, in dem dargelegt wird, wie wie der überwiesene Betrag ermittelt wurde. Beginnend mit der Uniform Natural Mineral Tax für das Quartal, das am 31. März 31. März 2019 endet, wird empfohlen, dass jeder Bezirk die Option wählt, seine vierteljährliche Zahlung elektronisch über das State of Alabama Accounting and Resource System (STAARS) zu erhalten.

STAARS trägt dazu bei, die Überweisung von Geldern zu beschleunigen, die Versand- und Bearbeitungskosten zu senken und die Verlustprävention zu verbessern. Daher wird jeder Bezirk gebeten, die Website https://procurement.staars.alabama.gov/webapp/PRDVSS1X1/AltSelfService zu besuchen und die EFT-Zahlungsoption in seinem STAARS-Konto zu wählen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem STAARS-Konto haben, wenden Sie sich bitte an den STAARS-Helpdesk unter der Telefonnummer 334-353-9000. Wenn Sie die EFT-Option gewählt haben, wird STAARS mit der Verarbeitung von EFT-Auszahlungen für die Abfindungssteuer beginnen und Sie werden keinen Papierscheck mehr von unserem Büro erhalten.

Sobald Sie die Informationen in STAARS aktualisiert haben, um die Mittel elektronisch zu erhalten, müssen Sie diesem Büro eine E-Mail-Adresse angeben, damit die vierteljährlichen Berichte, die Sie normalerweise mit Ihrem auch auf elektronischem Wege zugesandt werden können. Die E-Mail-Adresse kann an anita.gregory@revenue.alabama.govgesendet werden. oder Sie können sich an die unten angegebene Telefonnummer wenden.

Business and License Tax Division
Severance and License Section
P. O. Box 327560
Montgomery, AL 36132-7560
334-353-7827, Option 5

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