Mit Wirkung vom 16. März 2020 hat Gouverneur Ivey den Ausnahmezustand ausgerufen, um die Auswirkungen des als COVID-19 bekannten Coronavirus auf die Bürger von Alabama zu verringern. Der Zweck dieser Mitteilung ist es, wichtige Informationen für die Empfänger von Motor Fuel Excise Tax Refunds bereitzustellen, die dazu beitragen sollen, dass ihre Rückerstattungen während des aktuellen Ausnahmezustands rechtzeitig bearbeitet werden.
Um Ihre Rückerstattungsanträge weiterhin zeitnah zu erhalten, wird dringend empfohlen, dass jede Einrichtung, die einen Antrag auf Rückerstattung der Kraftstoffverbrauchssteuer stellt, den Rückerstattungsantrag online über das Webportal My Alabama Taxes (MAT) unter https://myalabamataxes.alabama.gov/ einreicht.
Die folgenden Erstattungsanträge sind über MAT einzureichen: Erstattungen für Benzin und Diesel, Erstattungen für nicht gefärbten Dieselkraftstoff, Erstattungen für Kreditkartenaussteller, Erstattungen für befreite Einrichtungen und Erstattungen für lizenzierte Vertriebshändler.
Unternehmen, die ihre Erstattungsanträge nicht über das MAT einreichen können, wird dringend empfohlen, ihre Erstattungsanträge in Papierform über das ADOR-Datenaustauschportal (DEP) unter https://ftp.revenue.alabama.gov an diese Behörde zu übermitteln . Um Zugang zum DEP zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail an die Abteilung für Kraftstoffe unter mft@revenue.alabama.gov und geben Sie unbedingt einen Kontaktnamen und eine gültige E-Mail-Adresse an.
Wenn Sie Fragen zu dieser Mitteilung oder zur Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Abteilung für Kraftstoffe: mft@revenue.alabama.gov.
Business and License Tax Division
Motor Fuels Section
P. O. Box 327540
Montgomery, AL 36132-7540
334-242-9608, Option 6, Option 1
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