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Eine offizielle Website der Regierung des Bundesstaates Alabama.

Das .gov bedeutet, dass es offiziell ist.

Websites von Behörden enden oft auf .gov oder .mil. Vergewissern Sie sich, dass Sie sich auf einer offiziellen Regierungsseite befinden, bevor Sie sensible Informationen weitergeben.

Der Standort ist sicher

Die Website https:// stellt sicher, dass Sie sich mit der offiziellen Website verbinden und dass alle von Ihnen eingegebenen Informationen verschlüsselt und sicher übertragen werden.

Rückständige Steuern und Grundstücksverkäufe

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Über

Sie können einen Kostenvoranschlag für staatlich verwahrte, steuerlich rückständige Immobilien anfordern, indem Sie einen elektronischen Antrag stellen. Sobald Ihr Kostenvoranschlag bearbeitet ist, wird er Ihnen per E-Mail zugeschickt. Ab dem Datum des Kostenvoranschlags haben Sie 10 Kalendertage Zeit, Ihre Zahlung zu überweisen. Ihre Überweisung muss spätestens am 10. Kalendertag abgestempelt werden.

Ist der Staat seit weniger als drei Jahren im Besitz einer Steuerverkaufsbescheinigung, wird dem Käufer eine Abtretung der Bescheinigung ausgestellt. Ist der Staat seit mehr als drei Jahren im Besitz der Steuerverkaufsbescheinigung, wird dem Käufer eine Steuerurkunde ausgestellt. Hinweis: Weder durch eine Abtretung noch durch eine Steuerurkunde erwirbt der Inhaber einen eindeutigen Anspruch auf die Parzelle.

Es ist ratsam, einen kompetenten Anwalt zu konsultieren, wenn Sie den Kauf einer Immobilie mit Steuerrückständen in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen finden Sie im Code of Alabama 1975 in Title 40, Chapter 10, Sale of Land.

Suche nach säumigen Steuerzahlern

Abschriften von Delinquenten Eigentum

Below is a listing by county of tax delinquent properties currently in State inventory. View How to Read County Transcript Instructions. The transcripts are updated weekly. This listing does not contain the physical address of the property.