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Verlängerte Steuererklärungsfristen für Einwohner von Lee County

Posted: März 11, 2019

MONTGOMERY, 11. März 2019 - Das Alabama Department of Revenue bietet Steuererleichterungen für Steuerzahler in Alabama an, die von den jüngsten schweren Stürmen in Lee County betroffen waren. Die Steuererleichterungen spiegeln die Maßnahmen des IRS in den gleichen erklärten Katastrophengebieten.

Das Ministerium folgt der Festlegung des IRS, welche Gemeinden nach einer Naturkatastrophe für eine Verlängerung der Frist für die Einreichung von Anträgen in Frage kommen. Steuerzahler sollten die IRS-Seite "Tax Relief in Disaster Situations" (Steuererleichterungen in Katastrophensituationen) - https://www.irs.gov/newsroom/tax-relief-in-disaster-situations - auf Aktualisierungen oder Erweiterungen dieser Gebiete durch den IRS hin überprüfen.

ADOR gewährt Steuerpflichtigen Steuerzahlern, die von den Unwettern am 3. März direkt betroffen waren, eine Fristverlängerung gewähren. Alabama Steuerzahler, die in Gebieten wohnen, die von der Bundesregierung als Katastrophengebiete Regierung als Katastrophengebiete ausgewiesen wurden, haben bis zum 31. Juli 2019 Zeit, um Steuererklärungen einzureichen, die am oder nach dem 3. März 2018 und vor dem 31. Juli 2019 fällig waren. Während des Verlängerungszeitraums werden Straferleichterungen gewährt. Steuerzahler, die Steuerzahler, die diese Alabama-Steuererleichterung in Anspruch nehmen möchten, sollten mit roter Tinte "Tornado Relief - 2019" auf jede Papiererklärung/Bericht schreiben, die sich auf diese Steuererleichterung beruft. Betroffene Steuerzahler, die ihre Steuererklärung elektronisch einreichen, sollten sich an ADOR wenden, um eine Anleitung wenden. Steuerzahler können die folgenden ADOR-Büros telefonisch kontaktieren:

  • Individuelles Einkommen Steuer: 334-353-0602
  • Körperschaftsteuer Steuer: 334-242-1200
  • Durchleitung Einrichtungen: 334-242-1033
  • Verkauf und Nutzung Steuer: 334-242-1490
  • Unternehmen Privilegierte Steuer: 334-353-7923
  • Quellensteuer: 334-242-1300

Darüber hinaus können Steuerzahler in Gebieten, die nicht speziell als Katastrophengebieten, die aufgrund von witterungsbedingten Umständen in der witterungsbedingten Umständen im Zusammenhang mit den Stürmen vom 3. März in Schwierigkeiten geraten, können eine Befreiung von den Strafen für verspätete Abgabe und verspätete Zahlung beantragen, nachdem sie nach Vorlage entsprechender Unterlagen bei ADOR.

Die Durchführungsverordnung finden Sie unter:
https://www.revenue.alabama.gov/wp-content/uploads/2019/03/190307_ORDER_FilingExtensions_TornadoLeeCo.pdf.