Sections 40-18-220 through 40-18-221, Code of Ala. 1975
Abschnitt 40-18-220 sieht eine Gutschrift für Unternehmen vor, die in Alabama Kohle fördern. Die Gutschrift beläuft sich auf 1 $ pro Tonne erhöhter Kohleproduktion gegenüber der Vorjahresproduktion. Die Gutschrift gilt für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar 1995 beginnen, und basiert auf der vom Kohleproduzenten bescheinigten Kohleproduktion in Alabama.
Die Bestimmungen des Kohlekredits umfassen:
- Der Kohlekredit kann zum Ausgleich der folgenden Steuern verwendet werden:
- Income taxes found in Title 40, Chapter 18, Code of Ala. 1975, or as an estimated tax payment for income taxes.
- Taxes imposed by §§40-21-82 and 40-21-102, Code of Ala. 1975.
- Eine Kombination aus gezahlten Einkommens- und Versorgungssteuern, sofern die Gutschrift nur einmal in Anspruch genommen wird.
- Die Gutschrift ist nicht erstattungsfähig, aber ungenutzte Gutschriften können bis zu fünf Jahre lang vorgetragen werden.
- Bei Eigentümern, die Teil einer Durchgangsgesellschaft sind, kann die Gutschrift unabhängig von ihrer anteiligen Beteiligung auf die angegebene Weise aufgeteilt werden.
Berechnung der Gutschrift: Der Gesamtbetrag der Gutschrift für ein Steuerjahr wird nach der folgenden Formel berechnet:
Die Höhe des Gesamtkredits in einem Jahr wird wie folgt berechnet:
Die Anzahl der Tonnen Alabama-Kohle, die das Unternehmen im laufenden Steuerjahr produziert hat |
(MINUS) |
die Anzahl der Tonnen Alabama-Kohle, die von dem Unternehmen im Basisjahr produziert wurden |
(EQUALS) |
den Betrag der im laufenden Steuerjahr zulässigen Kohlegutschrift. |
Festsetzung des Basisjahres: Wenn ein Unternehmen im Kalenderjahr 1994 keine Kohle aus Alabama gefördert hat, muss es ein Basisjahr festlegen, indem es in 12 aufeinanderfolgenden Monaten Kohle aus Alabama fördert. Das Basisjahr beginnt mit dem ersten vollen Jahr der Förderung. Danach kann das Unternehmen die Gutschrift in der Höhe in Anspruch nehmen, die über die Kohleproduktion des Basisjahres hinausgeht.
Kriterien für die Inanspruchnahme: Um sich für den Coal Credit zu qualifizieren, muss ein Unternehmen:
- Sie müssen in der Kohleförderung in Alabama tätig sein.
- Führen Sie das Vorzertifizierungs- und Zuteilungsverfahren durch, bevor Sie den Coal Credit in der Einkommenssteuererklärung oder mit den gezahlten Versorgungssteuern verrechnen lassen.
Nach Genehmigung des Antrags und des entsprechenden Verteilungsplans kann das Unternehmen die zugewiesene Einkommensteuergutschrift in seiner Steuererklärung geltend machen. Wenn einem Unternehmen die Gutschrift zugewiesen wurde, erhält es ein Schreiben von ALDOR, in dem es zur Einreichung des Zuteilungsplans aufgefordert wird. Ausführliche Informationen über die Beantragung und Zuteilung der Kohlegutschriften erhalten Sie unter incentives@revenue.alabama.gov.
Einzelne Steuerzahler, denen die Kohlegutschrift zuerkannt wurde, erhalten ebenfalls ein Schreiben von ALDOR, mit dem sie die Gutschrift in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.