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Steinkohleabgabe

  • Steinkohleabgabe

Behörde

Abschnitte 40-13-1 bis 40-13-10, 40-13-30 bis 40-13-36, 40-13-80 bis 40-13-83, Code of Alabama 1975.

Kohleabbau innerhalb des Staates.

$.135 pro Tonne; wird gemäß Abschnitt 40-13-2 erhoben.

$.20 pro Tonne; wird gemäß Abschnitt 40-13-31 erhoben.

*$.025 pro Tonne für den Untertagebau. 

*$,05 pro Tonne, die auf den Tagebau erhoben wird. 

*Höchstmenge von 2 Millionen Tonnen.

Abgelaufen am 1. August 2019.

Abschnitte 40-13-5 und 40-13-6.

Die Abgabe in Höhe von 135 Dollar pro Tonne wird zunächst dem State Docks Bulk Handling Facility Trust Fund für die Bedienung der für den Bau der Docks ausgegebenen Anleihen zugeführt.

Die Gelder, die nach der Bedienung der Anleihen des State Docks oder nach etwaigen voraussichtlichen Defiziten beim Betrieb der Docks verbleiben, werden wie folgt verteilt:

300.000 Dollar für die Alabama Mining Academy.

60 % werden von ALDOR an den allgemeinen Fonds des Countys der Abgangssteuer überwiesen, und zwar auf der Grundlage des Verhältnisses von $ 135 pro Tonne Kohleabgangssteuereinnahmen innerhalb des Countys zu den gesamten Kohleabgangssteuereinnahmen, mit Ausnahme derjenigen, die an die Walker County Economic and Industrial Development Authority überwiesen werden, was nicht weniger als 100.000 $ betragen darf. Die Ausschüttung an den Jefferson County General Fund soll jedoch 500.000 Dollar betragen.

Ab dem Steuerjahr 2021-2022 und in jedem darauffolgenden Jahr wird der Betrag der zusätzlichen Abfindungssteuer, der 10 % oder mehr des Dreijahresdurchschnitts der Steuerjahre 2017-2018, 2018-2019 und 2019-2020 beträgt, an den ursprünglichen Bezirk, in dem die Kohle abgebaut wurde, ausgeschüttet, es sei denn, die Kohle wird für den Versand in einem anderen Bezirk verladen. Wird die Kohle für den Versand in einem anderen Bezirk verladen, erhält der ursprüngliche Bezirk, in dem die Kohle abgetrennt wurde, 75 % der zusätzlichen Abfindungssteuer
und die restlichen 25 % der zusätzlichen Abfindungssteuerausschüttung werden an den Bezirk ausgezahlt, in dem die Kohle ursprünglich für den Versand verladen wurde.

Darüber hinaus:

  • 100.000 Dollar für die Community Development Foundation, Inc.
  • 50.000 $ an die Marion County Community Development Association, Inc.
  • 50.000 Dollar für die West Alabama Development Association von Fayette County
  • 100.000 Dollar für die West Alabama Economic Development Association
  • 100.000 Dollar für den allgemeinen Fonds von Winston County
  • Restbetrag an die Tagebaukommission

 

Abschnitt 40-13-32, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Die Abgabe in Höhe von $ 20 pro Tonne wird an die Bezirke und Gemeinden verteilt, in denen die Kohle abgebaut wird.

Abschnitt 40-13-82, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Die Einnahmen aus den zusätzlichen Steuerabgaben, die am 1. August 2019 ausliefen, wurden an die Surface Mining Commission verteilt.