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Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

  • Verbrauchssteuer für Finanzinstitute

Behörde

Abschnitte 40-16-1 bis 40-16-11, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Verbrauchssteuer gemessen am Nettoeinkommen einer Bank, einer Bankvereinigung, einer Treuhandgesellschaft, einer Kreditkartengesellschaft, einer Bausparkasse, einer Industrie- oder einer anderen Kreditgesellschaft, die in Alabama tätig ist. Die Gesetze zur Verbrauchssteuer für Finanzinstitute wurden durch die Verabschiedung des Financial Institution Reform Act von 2019 wesentlich geändert. Dieses Gesetz sorgt für Klarheit, Einfachheit und Verwaltungsvereinfachung für Steuerzahler und das Ministerium. Das Gesetz gilt für Steuerjahre, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen, mit einigen Ausnahmen.

6,5 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens.

50 Prozent - Allgemeiner Fonds

16,7 Prozent - Landkreise

33,3 Prozent - Städte und Gemeinden

Jede Gemeinde erhält einen prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen der Verbrauchssteuer für kommunale Finanzinstitute, der ihrem durchschnittlichen prozentualen Anteil am Gesamtaufkommen für kommunale Finanzinstitute in den fünf Jahren bis 2018 entspricht.

Die ersten 20 Prozent der gesamten Verbrauchssteuereinnahmen der County Financial Institutions werden gleichmäßig auf alle Countys verteilt. Die verbleibenden 80 Prozent der Einnahmen aus der Verbrauchssteuer für Finanzinstitute werden auf der Grundlage des Anteils der einzelnen Bezirke an der Gesamtbevölkerung Alabamas, der bei der letzten Volkszählung vor der Verteilung ermittelt wurde, auf die Bezirke verteilt.