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Privilegierte Öl- und Gassteuer

  • Privilegierte Öl- und Gassteuer

Behörde

Abschnitte 40-20-1 bis 40-20-13, und 40-20-20 bis 40-20-23, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Engaging in the business of producing or serving oil or gas within the state.

4% Privileg

  • Ölquellen, die 25 BBLS oder weniger pro Tag fördern.
  • Gas wells producing 200 MCF or less per day
  • Zusätzliche Produktion aus qualifizierten Projekten zur verstärkten Rückgewinnung und zusätzlichen Projekten zur verstärkten Rückgewinnung, die von der staatlichen Öl- und Gasbehörde genehmigt wurden.

6% Privileg

  • Offshore wells, at depths of less than 8,000 feet below main sea level, producing volumes greater than 200 MCF or 25BBLs per day.
  • Onshore wells permitted on or after July 1,1988, except those qualifying for lower tax rates.

8% Privileg

  • Steuer auf alle anderen steuerpflichtigen Produktionen, die nicht unter die oben genannten Bestimmungen fallen.

3.85% Privilege

  • Offshore-Bohrungen, die aus einer Tiefe von mehr als 8.000 Fuß unter dem mittleren Meeresspiegel fördern, berechnet als Prozentsatz der Bruttoeinnahmen.

Ermäßigte Privilegiensteuer

Für alle Bohrungen, die zwischen dem 1. Juli 1996 und dem 1. Juli 2002 genehmigt werden und keine Ersatzbohrungen sind, wird der Steuersatz für fünf Jahre ab der ersten Förderung um 50 % ermäßigt.

Erdgas, das rechtmäßig in Erdöl- oder Erdgaslagerstätten oder -speicher im Boden oder unter dem Boden oder in den Gewässern des Staates zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Erdgas eingeleitet wird, ist von dieser Steuer befreit. Wird jedoch injiziertes Gas verkauft oder in unterirdische Speicheranlagen eingespeist, so ist dieses Gas nicht von dieser Steuer befreit. Erdgas, das im Zusammenhang mit der Förderung, Behandlung oder Verarbeitung von Öl oder Gas rechtmäßig abgelassen oder abgefackelt wird, ist von der Steuer befreit.

File return and remit payment to ALDOR, Business and License Tax Division, Severance and License Section, by the 15th day of the second month following production.

Onshore:

25%-General Fund

75%-Distributed as follows:

  • 16-2/3% - Allgemeiner Fonds.
  • 16-2/3% - Kreise, in denen sie abgetrennt wurden.
  • 66-2/3% – Distributed as follows
    • 25 % - Länder, in denen die Verbindung getrennt wurde.
    • 10% - Gemeinden, die abgetrennt wurden.
    • Die ersten 150.000 Dollar des Restbetrags:
      • 50% - Allgemeiner Staatsfonds.
      • 42,5 % - Kreise, in denen eine Trennung erfolgte.
      • 7,5% - Gemeinden.
    • Der Rest:
      • 84% - Allgemeiner Staatsfonds.
      • 14% - Kreise, in denen eine Trennung erfolgte.
      • 2% - Gemeinden.

Offshore:

90% - Allgemeiner Fonds.

10 % - Länder, in denen die Verbindung getrennt wurde.