Behörde
Abschnitte 40-20-1 bis 40-20-13, und 40-20-20 bis 40-20-23, Gesetzbuch von Alabama 1975.
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Abschnitte 40-20-1 bis 40-20-13, und 40-20-20 bis 40-20-23, Gesetzbuch von Alabama 1975.
Engaging in the business of producing or serving oil or gas within the state.
4% Privileg
6% Privileg
8% Privileg
3.85% Privilege
Ermäßigte Privilegiensteuer
Für alle Bohrungen, die zwischen dem 1. Juli 1996 und dem 1. Juli 2002 genehmigt werden und keine Ersatzbohrungen sind, wird der Steuersatz für fünf Jahre ab der ersten Förderung um 50 % ermäßigt.
Erdgas, das rechtmäßig in Erdöl- oder Erdgaslagerstätten oder -speicher im Boden oder unter dem Boden oder in den Gewässern des Staates zum Zweck der Förderung von Erdöl oder Erdgas eingeleitet wird, ist von dieser Steuer befreit. Wird jedoch injiziertes Gas verkauft oder in unterirdische Speicheranlagen eingespeist, so ist dieses Gas nicht von dieser Steuer befreit. Erdgas, das im Zusammenhang mit der Förderung, Behandlung oder Verarbeitung von Öl oder Gas rechtmäßig abgelassen oder abgefackelt wird, ist von der Steuer befreit.
File return and remit payment to ALDOR, Business and License Tax Division, Severance and License Section, by the 15th day of the second month following production.
Onshore:
25%-General Fund
75%-Distributed as follows:
Offshore:
90% - Allgemeiner Fonds.
10 % - Länder, in denen die Verbindung getrennt wurde.