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Gebühr für die Entsorgung fester Abfälle

  • Gebühr für die Entsorgung fester Abfälle

Behörde

Abschnitte 22-27-1 bis 22-27-18, Gesetzbuch von Alabama 1975.

Gebühren, die von Erzeugern fester Abfälle erhoben werden, die ihre Abfälle in zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgen.

1 $ pro Tonne für alle Abfälle, die auf einer Hausmülldeponie entsorgt werden, für geregelte feste Abfälle, die vom Alabama Department of Environmental Management (ADEM) als alternatives Abdeckungsmaterial für Deponien genehmigt werden können, und für geregelte feste Abfälle, die von außerhalb des Bundesstaates zur Entsorgung in zugelassenen öffentlichen Mülldeponien angeliefert werden.

$1 pro Tonne oder $0,25 pro Kubikmeter für alle Abfälle, die in öffentlichen Industriedeponien, Bau- und Abbruchdeponien, nichtkommunalen Müllverbrennungsanlagen oder Kompostieranlagen entsorgt werden, die Abfälle aufnehmen, die nicht vom Genehmigungsinhaber erzeugt wurden; regulierte feste Abfälle, die von der ADEM als alternative Abdeckungsmaterialien für Deponien genehmigt werden können; und regulierte feste Abfälle, die von außerhalb des Bundesstaates zur Entsorgung in genehmigten öffentlichen Abfallanlagen angenommen werden.

0,25 $ pro Kubikmeter für alle Abfälle, die in einer privaten Abfallentsorgungsanlage entsorgt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 $ pro Kalenderjahr.

25% - Alabama Recycling Fund.

25% - Fonds für feste Abfälle.

45% - Alabama Department of Environmental Management.

4% - wird von den Eigentümern/Betreibern einbehalten, die die Abfallgebühren erheben.

1% - ALDOR.